Grillen in Corona-Zeiten: Was ist jetzt erlaubt – und was nicht?

Coronavirus

Das gute Wetter und die bevorstehenden Feiertage laden zum Grillen ein. Aber was ist in Corona-Zeiten erlaubt und was nicht? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

19.05.2020, 09:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Grillsaison hat begonnen.

Die Grillsaison hat begonnen. © picture alliance/dpa

Das sonnige Wetter und die bevorstehenden freien Tage laden zum Grillen ein. Doch wegen der Corona-Pandemie ist derzeit einiges anders. Auch wenn die strengen Kontaktbeschränkungen etwas gelockert wurden und auch vielerorts Restaurants und Biergärten wieder öffnen, gelten weiterhin einige Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Ist das Grillen im Park oder auf Grillplätzen erlaubt?

Ein ganz klares Nein. Das Grillen auf öffentlichen Plätzen ist derzeit in allen Bundesländern untersagt. Dazu zählen auch Parks sowie extra dafür vorgesehene Grill- und Rastplätze. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

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Ein Picknick mit mitgebrachten Speisen kann unter Umständen auch teuer werden. So ist es derzeit in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt verboten, auf öffentlichen Plätzen zu picknicken.

Ist das Grillen im eigenen Garten erlaubt?

Anders ist die Lage bei einem Privatgrundstück. Im heimischen Garten oder Schrebergarten sowie auf der Terrasse ist das Grillen bundesweit erlaubt – unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen.

Darf man auch auf dem Balkon Grillen?

Unabhängig von den geltenden Corona-Beschränkungen hat bei Tätigkeiten auf dem Balkon der Vermieter Mitspracherecht. Bevor dort also das Würstchen brutzelt, sollten Mieter überprüfen, ob das erlaubt ist. Die Nutzung des Balkons ist im Mietvertrag geregelt.

Ist es erlaubt, Freunde und Familie einzuladen?

Obwohl die Kontaktbeschränkungen bundesweit gelockert wurden, gibt es von Bundesland zu Bundesland immer noch große Unterschiede. Vielerorts sind inzwischen jedoch Familienbesuche und auch Kontakte zwischen Mitgliedern zweier Haushalte erlaubt. Dabei dürfen teilweise sogar bis zu zehn Personen zusammenkommen.

In einigen Ländern gilt dabei weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Bundeslands.

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