Grillabend artet in Gewalt aus: Nach Zoff über türkische Musik fliegen Fäuste

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Grillabend artet in Gewalt aus: Nach Zoff über türkische Musik fliegen Fäuste

rnGerichtsprozess

Sie wollten gemeinsam grillen, doch es kam zum Streit. Zwischen drei Männern aus Bergkamen und Kamen soll es zu rassistischen Beleidigungen gekommen sein. Und es blieb nicht bei Worten.

Bergkamen, Kamen

, 29.04.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Als ein Bergkamener am 17. August vergangenen Jahres seinen Nachbarn und einen Freund zum gemeinsamen Grillen einlud, ahnte er noch nicht, dass sich die drei Männer einige Monate später im Amtsgericht Kamen wiedersehen würden.

Die Staatsanwaltschaft warf sowohl dem Bergkamener, als auch dessen Freund vor, dem Nachbarn nach einem verbalen Streit Faustschläge ins Gesicht verpasst zu haben. Als der Mann am Boden gelegen habe, sollen die beiden auch noch auf ihn eingetreten haben. Das hatte der Nachbar der Polizei erzählt.

Vorwurf der rassistischen Beleidigung

Im Gericht zog es der Bergkamener vor, zu schweigen. Sein Kumpel aus Kamen berichtete hingegen, dass nicht sie den Nachbarn angegriffen hätten, sondern dass dieser die beiden Freunde mit Migrationshintergrund zunächst rassistisch beleidigt hätte. So habe der Nachbar zum Beispiel ihre türkische Musik als „Scheiß“ bezeichnet.

Nachbar erklärt sich nicht zu Schlichtung bereit

Zudem habe der 37-Jährige den Kamener als Hurensohn betitelt. Nach dieser Bemerkung sei es zum Streit zwischen den beiden Männern gekommen. In dessen Verlauf sei der Nachbar mit erhobenen Fäusten auf den Kamener zugekommen. Der habe lediglich reagiert: „Ich habe mich nur gewehrt.“

Der Bergkamener sei dann schließlich dazwischen gegangen und habe ihn und den Nachbarn auseinander gebracht. Tritte habe es auf jeden Fall nicht gegeben. Sowohl der Bergkamener als auch sein Freund hätten sich auf eine außergerichtliche Schlichtung eingelassen. Doch der Nachbar hatte sich dazu nicht bereit erklärt.

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Und so trat er nun als Zeuge im Gericht auf. „Ich werde mich nicht dazu äußern“, legte der 37-Jährige sofort los. Der Richter machte ihm klar, dass er das aber müsste. Er habe aber Angst, mit seiner Aussage Sachen zuzugeben, die er selbst getan hatte, begründete der Bergkamener seinen Wunsch, zu schweigen. Wenn das so sei, erwiderte der Richter, habe der Mann tatsächlich ein Zeugnisverweigerungsrecht.

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Er müsste nichts sagen, womit er sich selbst belasten würde. Da es keine weiteren Beweismittel gab, sprach der Richter die beiden Männer am Ende frei. Der Zeuge habe die seine Aussage gegenüber der Polizei nicht wiederholt. Und so gelte der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“.