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Kamenerin (35) kassiert für Federwiege dreimal ab: „Geldnot hatte ich nicht“
Gerichtsprozess
Mit einem Angebot mehrfach abkassiert: Eine Kamenerin (35) verkaufte über eBay ihre Ware, ohne sie zu verschicken. Jetzt soll ihr Mann ihre Geldangelegenheiten für sie regeln.
Sie habe keine eigenen Konten mehr und sämtliche Geldangelegenheiten überlasse sie jetzt immer ihrem Ehemann, erklärte eine Angeklagte im Amtsgericht Kamen. Zu dieser radikalen Maßnahme hätten sie und ihr Mann sich entschieden, nachdem die Betrugstaten, die die 35-jährige Kamenerin begangen hatte, herausgekommen waren.
Käufer haben die Ware nie bekommen
Über Ebay-Kleinanzeigen hatte die Frau im Juni und Juli vergangenen Jahres dreimal dieselbe Federwiege angeboten. Wie vereinbart hatten die Käufer 95, 100 und 110 Euro dafür auf das Konto der Angeklagten gezahlt. Die Wiege hatten sie jedoch nie bekommen.
Anfang November vergangenen Jahres bot die Angeklagte dann in zwei Fällen Konsolenspiele für 65 und 60 Euro an. Auch in diesen Fällen kassierte sie das Geld, ohne die Spiele zu verschicken. „Wir sind uns einig, dass sie bei den Mehrfachverkäufen Leute aufs Kreuz legen wollten“, fühlte der Richter der Frau auf den Zahn.
Angeklagte: Die Versuchung ist zu groß gewesen
Zunächst stritt sie ab, dass sie andere absichtlich habe schädigen wollen. Doch dann knickte sie ein. Die 35-Jährige gab zu, im Fall der Federwiege einem Verkauf zunächst zugestimmt zu haben, dann aber vergessen zu haben, das Angebot aus dem Netz zu nehmen. Als sich dann weitere Interessenten für die Wiege gemeldet hätten, sei die Versuchung einfach zu groß gewesen.
Ob sie denn Geldnot gehabt hätte, wollte der Richter wissen. „Nein, eigentlich nicht“, so die Kamenerin. Vorstrafen brachte die Angeklagte nicht mit. Allerdings hätte ihre erste Strafe für die vorliegenden Betrugstaten, direkt hoch ausfallen können. Denn das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die 35-Jährige möglicherweise gewerbsmäßig gehandelt hatte. Das würde voraussetzen, dass sie sich eine Einnahmequelle von nicht geringer Dauer hätte verschaffen wollen. Die Strafe für einen gewerbsmäßigen Betrug liegt weitaus höher, als der für einen normalen Betrug.
Richter entscheidet zugunsten der Angeklagten
Der Richter machte sich die Entscheidung nicht leicht. Am Ende entschied er sich jedoch gegen die Annahme eines gewerbsmäßigen Betruges. Dafür, begründete der Vorsitzende, fehle es ihm an der Ernsthaftigkeit beim Verhalten der Angeklagten.
„Den typischen gewerbsmäßigen Betrüger stelle ich mir anders vor als Sie“, entschied der Richter letztlich zugunsten der Kamenerin. Auch rechnete er der Frau an, dass sie inzwischen einen Teil des ihr zu Unrecht zugegangenen Geldes an die Käufer zurückgezahlt hat. Und so lautete das Urteil „nur“ 1800 Euro Geldstrafe.
Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
