Der Außenspiegel war beschädigt und sie selbst hatte eine Verletzung am Kopf: Eine Bergkamenerin stand jetzt vor Gericht, weil sie ihre Mutter zu Unrecht beschuldigt hatte, dafür verantwortlich zu sein. (Symbolbild)

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Bergkamenerin (43) beschuldigt eigene Mutter der Körperverletzung

rnGerichtsprozess

Ihre eigene Mutter soll sie verletzt haben, behauptete eine Bergkamenerin (43) bei der Polizei. Doch die Aussage erwies sich als falsch. Vor Gericht kam nun ein sehr tragischer Umstand zur Sprache.

Bergkamen

, 27.04.2021, 15:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Beschuldigung, die eine Bergkamenerin gegen ihre eigene Mutter erhoben hatte, war unglaublich: Sie hatte bei der Polizei ausgesagt, dass ihre Mutter sie am Hinterkopf verletzt und ihr Auto beschädigt hatte. Vor Gericht kam jetzt heraus, dass wohl alles ganz anders war – auch wenn nicht im Detail ermittelt wurde, wie es zu den Verletzungen gekommen war.

Dass sie nicht die Wahrheit gesagt hatte, war schon vorher klar: Die 43-Jährige war wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht Kamen angeklagt. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass ihre Mutter ihr nichts getan hatte. Deshalb wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Mutter eingestellt, während sich die Tochter wegen falscher Verdächtigung im Amtsgericht Kamen verantworten musste.

Angeklagte räumt die Falschaussage sofort ein

„Ich weiß, dass das ein Fehler war. Die Mutter war das nicht“, erklärte die 43-Jährige gleich zu Beginn ihrer Aussage vor Gericht. Zu dem Polizeieinsatz, nach dem sie ihre Mutter beschuldigte, war es am 1. August des vergangenen Jahres in Bergkamen gekommen. Am Tatort stießen die Beamten auf ein Auto, das vor dem Haus der Mutter stand. In dem Fahrzeug saß die Angeklagte auf dem Fahrersitz und ihr Verlobter daneben.

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Die Bergkamenerin wies eine Platzwunde am Hinterkopf auf. Außerdem war der Rückspiegel des Autos abgerissen. Die 43-Jährige gab ihre Mutter gegenüber der Polizei als Täterin an, die sie verletzt und das Auto beschädigt haben sollte.

Im Zuge der Ermittlungen kam jedoch heraus, dass die Mutter weder mit den Verletzungen der 43-Jährigen noch mit dem beschädigten Auto etwas zu tun hatte.

Verlobter, der mit im Auto saß, ist inzwischen verstorben

Während der Verhandlung wollte der Richter wissen, ob ihr damaliger Verlobter sie verletzt hatte. Die Antwort auf diese Frage verweigerte die nicht vorbestrafte Angeklagte unter Tränen. Wie sich herausstellte, ist der Verlobte kürzlich verstorben.

Der Richter hakte deshalb auch nicht weiter nach, was tatsächlich an diesem Tag geschehen war. Er glaube nicht, dass die Angeklagte die Mutter schädigen wollte. Er gehe davon aus, dass die Bergkamenerin unter Druck gesetzt worden war, sagt er. Trotzdem kam die Frau nicht um eine Strafe für die Falschaussage herum. Die Frau muss eine Strafe in Höhe von 500 Euro zahlen, weil sie ihre Mutter bei der Polizei zu Unrecht wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt hatte.

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