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Kaufland-Streit geht trotz Schließung vor Gericht weiter
Arbeitsgericht Dortmund
Kurz vor der Schließung der Kaufland-Filiale in Bergkamen geht der Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber weiter. Ein Urteil fällt wohl erst, wenn ein wichtiger Termin schon verstrichen ist.
Der Betriebsrat wollte am Mittwoch vor dem Dortmunder Arbeitsgericht erreichen, dass Kaufland der Arbeitnehmervertretung auch in den Quartalen drei und vier des Jahres 2021 geeignete Räumlichkeiten für eine Betriebsversammlung zur Verfügung stellt.
Im März und April hatte dies nach einigem Hin und Her funktioniert. Doch wer geglaubt hatte, dass eine Einigung in diesem Streitpunkt deshalb eigentlich auf der Hand liegen sollte, sah sich getäuscht.
Konkrete Termine stehen fest
Der Betriebsrat hat bereits konkrete Termine für die nächsten Betriebsversammlungen im Blick. Am 21. Juli und am 27. Oktober sollen die Mitarbeiter ihr Recht auf quartalsweise Unterrichtung wahrnehmen können. Das Problem ist nur: „Wir wissen doch gar nicht, ob es zu diesen Zeitpunkten überhaupt noch einen Betrieb gibt“, sagte der Kaufland-Vertreter.
Die Unternehmensseite wollte sich deshalb anfangs allenfalls auf einen Kompromiss mit folgender Formulierung einlassen: „Sofern zu diesen Zeitpunkt noch ein Betrieb existiert, wird dem Betriebsrat ein geeigneter Raum für die geplanten Versammlungen zur Verfügung gestellt.“
Zähe Verhandlungen
Das jedoch schmeckte der Arbeitnehmerseite überhaupt nicht. Dieser Zusatz sei völlig unnötig, hieß es nach einer kurzen Beratung. Es sei ja wohl nicht davon auszugehen, dass die derzeit laufenden Verhandlungen über einen Sozialplan in nur wenigen Wochen abgeschlossen werden können.
„Selbst wenn der Laden zum 30. April geschlossen wird, wird es auch anschließend noch Mitarbeiter geben, die ein Recht darauf haben, vom Betriebsrat informiert zu werden“, erklärte der Anwalt des Betriebsrates.
Urteil erst im August
Auf der Suche nach einem Kompromiss für den Kompromiss machte Kaufland schließlich einen neuen Vorschlag. Man könnte die Formulierung ja dahingehend abändern, dass die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, sofern „die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betriebsversammlung gegeben sind“.
Der Betriebsrat hätte dem wohl grundsätzlich zugestimmt, machte dann aber doch einen Rückzieher, weil Kaufland nicht bereit war, im gleichen Kompromisstext die Stadthalle in Kamen als Versammlungsort zu garantieren.
So kommt es nun zu der denkwürdigen Situation, dass das Arbeitsgericht ein Urteil sprechen muss. Das ist aufgrund des vollen Terminkalenders aber erst am 16. August möglich – also nach der ersten geplanten Versammlung.