Geschäfte offen, geschlossen oder Click and Meet? Die Regelungen der Bundesländer im Überblick
Shopping-Regeln
In jedem Bundesland gelten andere Regeln für das Shopping im Geschäft: Mit Termin, ohne Termin, oder gar nicht? Die Shoppingregeln der Bundesländer im Überblick.

Einkäufer warten vor einem Geschäft in der Innenstadt in einer Warteschlange. +++ dpa-Bildfunk +++ © picture alliance/dpa
Es ist ein verwirrendes Durcheinander: In den meisten Bundesländern ist Shopping nach Termin, das sogenannte Click and Meet, derzeit möglich. Es gibt aber auch Kreise und Städte, in denen die Geschäfte schon jetzt ganz geschlossen bleiben, Termin hin oder her. Das gilt zum Beispiel für die niedersächsischen Städte Hannover und Osnabrück. In ein paar wenigen Kreisen sind die Geschäfte dagegen immer noch unter Auflagen geöffnet. Wer steigt da noch durch?
Am Montag, den 22. März, will die Ministerpräsidentenrunde und Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut den Stand der Corona-Pandemie im Land bewerten und entscheiden, welche Maßnahmen ab Ende März gelten. Bis dahin sind folgende Verordnungen in Kraft:
Baden-Württemberg
In Baden-Würtemberg gibt es keine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesland, sondern es kommt auf die Sieben-Tage-Inzidenz des Land- oder Stadtkreises an (hier werden die aktuellen Regeln in Baden-Württemberg zusammengefasst). Liegt diese seit fünf Tagen unter 50, dürfen die Geschäfte unter Auflagen öffnen. So gilt eine Maskenpflicht und die Zahl der Kunden ist begrenzt. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, darf der Einzelhandel das sogenannte Click and Meet anbieten.
Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter im Geschäft sein. In Kreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 steigt, greift die sogenannte Notbremse und der Einzelhandel muss auch das Terminshopping wieder einstellen.
Wegen steigender Corona-Infektionszahlen haben manche Kreise Lockerungen auch schon wieder zurücknehmen müssen. So hat der Landkreis Calw am Mittwoch den Einzelhandel wieder geschlossen, nun ist nur noch Click and Meet möglich. Auch der Einzelhandel im Ortenaukreis muss am Samstag (20.3.) wegen gestiegener Corona-Inzidenzwerte wieder dicht machen.
Eine Ausnahmeregelung gilt dagegen in Tübingen. Dort ist am Mittwoch das Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ gestartet, bei dem die Menschen mit einem tagesaktuellen Schnelltest nicht nur einkaufen, sondern auch Gaststätten, Kinos oder Museen besuchen können.
Bayern
Auch in Bayern kommt es auf die Sieben-Tage-Inzidenz des Land- oder Stadtkreises an (hier werden die aktuellen Regeln in Bayern zusammengefasst). Liegt diese seit fünf Tagen unter 50, dürfen die Geschäfte unter Auflagen öffnen. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, darf der Einzelhandel das sogenannte Click and Meet anbieten. In Kreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 steigt, greift die sogenannte Notbremse und die Geschäfte müssen wieder komplett schließen. Das ist schon in Regensburg, Landshut und in mehreren anderen größeren Städten passiert.
Berlin
In Berlin ist derzeit Shopping nach Termin, das sogenannte Click and Meet möglich. Erlaubt ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter. Voraussetzung für die Terminöffnung ist ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 100 (hier werden die aktuellen Regeln für den Einzelhandel in Berlin zusammengefasst). Das heißt, dass sich innerhalb der vergangenen sieben Tage nicht mehr als 100 Menschen pro 100.000 Einwohner neu mit dem Coronavirus infiziert haben dürfen. In der Hauptstadt liegt dieser Wert derzeit bei 88 (Stand 18.3.)
Brandenburg
Brandenburg und Berlin gehen bei ihrer Öffnungsstrategie Hand in Hand: Auch im gesamten Bundesland Brandenburg ist derzeit nur Shopping nach vorheriger Terminvereinbarung möglich – unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt- und Landkreise (hier gibt es eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Regeln für Brandenburg). Im gesamten Bundesland Brandenburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 91 (Stand 18.3.).
Eine Abweichung gibt es in Brandenburg aber bei der sogenannten Notbremse: Die Geschäfte müssen erst wieder geschlossen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises für mindestens drei Tage ununterbrochen über 200 liegt. Dies könnte dem Landkreis Elbe-Elster bald bevorstehen, dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz am 18.3. erstmals leicht über 200.
Bremen
Im Land Bremen ist ebenfalls Shopping nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 muss laut Gesetz die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Maßnahmen entsprechend anpassen. Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Bundesland Bremen bei 85 (Stand 18.3.).
Derweil verschärft sich die Situation im zugehörigen Bremerhaven, dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 141,7 (Stand 17.3.). Der Magistrat hat deshalb eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Bremerhaven beschlossen. Das Terminshopping bleibt aber weiter möglich.
Hamburg
Auch in Hamburg ist derzeit Shopping nach Termin erlaubt. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen zwei Personen aus demselben Haushalt in einem Einzeltermin ins Geschäft, wenn dieser Termin vorher für einen fest begrenzten Zeitraum vereinbart wurde (eine Zusammenfassung der aktuellen Regeln gibt es hier).
Allerdings bereitet sich der Hamburger Senat angesichts weiter steigender Corona-Zahlen auf eine Rücknahme der Lockerungen vor. „Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten müssen sich darauf einstellen, dass die zuletzt vorgenommenen Öffnungsschritte in den nächsten Tagen zurückgenommen werden“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Mittwoch. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch, 17.3.,
das erste Mal leicht über 100. Auch in Hamburg greift eine Notbremse, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 steigt. Ohne Trendumkehr würde die Notbremsen-Regel am Freitag (19.3.) ausgelöst, dann müssten die Geschäfte in Hamburg wieder komplett schließen.
Hessen
Hessen hat die Öffnung des Einzelhandels an die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz gekoppelt. Bisher ist deshalb im gesamten Bundesland Einkaufen nach dem Click-and-Meet-Prinzip erlaubt. Die Geschäfte dürfen nur nach vorheriger Terminvergabe an Einzelpersonen oder Gruppen (zwei Haushalte, höchstens fünf Personen, dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt) öffnen (die geltenden Regeln für Hessen finden Sie hier).
Allerdings könnte bald für ganz Hessen die Notbremse gezogen werden: Denn am Donnerstag überstieg die landesweite Inzidenz laut Robert-Koch-Institut erstmals wieder die kritische Marke von 100. Bleibt das in den kommenden beiden Tagen so, müsste das Land den Einzelhandel ab Montag wieder komplett schließen. Auch andere Corona-Maßnahmen wie die Kontaktbeschränkungen würden dann verschärft.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt keine einheitliche Regelung für das ganze Bundesland, sondern es kommt auf die Sieben-Tage-Inzidenz des Land- oder Stadtkreises an (hier werden die aktuellen Regeln in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst). Liegt diese seit fünf Tagen unter 50, dürfen die Geschäfte unter Auflagen öffnen – das ist zum Beispiel in Rostock der Fall. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, darf der Einzelhandel das sogenannte Click and Meet anbieten.
Auch Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Notbremse einen Sonderweg: Zwar werden die Lockerungsschritte zurückgenommen, wenn die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen auf über 100 steigt, allerdings zieht die Notbremse für einzelne Landkreise erst, wenn deren Sieben-Tages-Inzidenz die Marke von 150 überschreitet. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 64 (Stand 18.3.). In keinem Landkreis wird die 100-Marke überschritten, allerdings liegen die Kreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim bei über 90 (Stand 18.3.)
Niedersachsen
In Niedersachsen ist Click and Meet grundsätzlich erlaubt, wobei sich in den Geschäftsräumen nur eine Kundin oder ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Nicht erlaubt ist Click and Meet in sogenannten Hochinzidenzkommunen. Als solche werden Landkreise und Städte bezeichnet, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 haben (die Verordnung des Landes Niedersachsen gibt es hier).
Dies ist zum Beispiel in Hannover (130 am 18.3.) und der Stadt Osnabrück (164 am 18.3.) der Fall. Im gesamten Bundesland Niedersachsen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 86 (Stand 18.3.)
Derweil prüft Niedersachsen ob künftig Shopping ohne Termin, dafür aber mit Schnelltest möglich sein könnte, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet. Der Plan sieht vor, dass teilnehmende Geschäfte, aber auch Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen wie Museen als „sichere Zonen“ ausgewiesen werden, die eine begrenzte Zahl von Kunden und Gästen einlassen können, sobald diese einen Schnelltest absolviert haben. Die Tests sollen in eigens aufgebauten Testcontainern erfolgen. Vorbild soll das am Mittwoch gestartete Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ in Tübingen sein.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls grundsätzlich das Shopping mit Termin erlaubt. Eine Notbremse sieht die Verordnung von Nordrhein-Westfalen nicht vor. Allerdings heißt es dort, dass Städte oder Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von „nachhaltig“ über 100 die Erforderlichkeit „zusätzlicher Schutzmaßnahmen“ prüfen sollen und diese im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium anordnen können.
Derzeit liegen zum Beispiel Dortmund, Duisburg, Herne und Lüdenscheid deutlich über 100. Dennoch mussten die Geschäfte bisher nicht schließen. In NRW, so erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber dem WDR, gelte die Notbremse in Bezug auf die landesweite Inzidenzzahl, nicht in Bezug auf regionale Entwicklungen. Im Bundesland NRW liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 92 (Stand 18.3.)
Landkreise in Nordrhein-Westfalen, die nachhaltig unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 liegen, können in Abstimmung mit dem Ministerium Schutzmaßnahmen auch reduzieren. So hatte das Gesundheitsministerium zum Beispiel eine Ausnahmegenehmigung für die Stadt Bielefeld erteilt, sodass die Geschäfte dort auch ohne Termin wieder öffnen durften.
Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz war zusammen mit Schleswig-Holstein das einzige, das zum Zeitpunkt des letzten Corona-Beschlusses am 8. März landesweit eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 vorweisen konnte. Rheinland-Pfalz hatte deshalb entschieden, grundsätzlich alle Geschäfte unter Auflagen zu öffnen.
Allerdings hat das Bundesland schnell die Inzidenz von 50 überschritten (momentan liegt sie bei 66, Stand 18.3.). Seitdem dürfen nur noch Geschäfte öffnen, deren Kreis oder Stadt noch unter der 7-Tage-Inzidenz von 50 rangiert. Alle anderen mussten wieder schließen und dürfen seitdem nur noch Click and Meet anbieten. Bis zum Mittwoch (17.3.) betraf das zwölf Städte und Kreise, darunter Mainz und Ludwigshafen (die aktuellen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz gibt es hier).
Ab einer Inzidenz von über 100 sollen außerdem Städte und Kreise strengere Maßnahmen ergreifen. Darauf wollte die Stadt Pirmasens, in der am Dienstag ein Inzidenzwert von 151,6 ermittelt wurde, verzichten. Daraufhin hatte das Gesundheitsministerium die Stadt zur Schließung verpflichtet.
Saarland
Im Saarland war zunächst landesweit das sogenannte Terminshopping Click and Meet erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) kippte diese Regelung allerdings am 10. März. Sie sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15 Quadratmeter als „infektionsschutzrechtlich unbedenklich“ angesehen werde (Az. 2 B 58/21), teilte das OVG mit. In der Folge dürfen die Geschäfte im Saarland nun unter Auflagen wieder öffnen. Die Landesregierung hat die betreffende Corona-Beschränkung auch in ihrer Verordnung aufgehoben.
Sachsen
In Sachsen ist derzeit grundsätzlich das Terminshopping Click and Meet erlaubt. Allerdings gilt eine Notbremse: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt, müssen Landkreise oder kreisfreie Stadt die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder aufheben (hier geht es zur Sächsischen Corona-Schutzverordnung). Diese Notbremse hat zum Beispiel schon in Meißen gegriffen, in Chemnitz dürfen die Geschäfte ab Freitag (19.3.) kein Terminshopping mehr anbieten. Auch das gesamt Bundesland Sachsen liegt nun schon seit drei Tagen in Folge über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt ist das Terminshopping Click and Meet landesweit erlaubt. Die Vergabe von Terminen darf nur auf elektronischem oder fernmündlichem Wege vorab erfolgen (die Verordnung von Sachsen-Anhalten gibt es hier).
Das Terminshopping wird aller Voraussicht nach weiter möglich bleiben, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt nun schon den vierten Tag in Folge über 100 liegt. Laut RKI liegt der Wert aktuell bei 107 (Stand 18.3.). In der Corona-Verordnung ist für diesen Fall zwar eine sogenannte Notbremse vorgesehen. Die betrifft aber nur die Kontaktbeschränkungen. Am Donnerstag (18.3.) beriet die Landesregierung über das weitere Verfahren.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein durften alle Geschäfte am 8. März zunächst unter Auflagen öffnen, weil die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 lag. Dabei wurde die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt (die Verordnung mit allen Regularien in Schleswig-Holstein gibt es hier).
Nun will die Landesregierung den Einzelhandel wegen steigender Corona-Infektionszahlen in einigen Regionen ab Montag (22.3.) wieder einschränken. In Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg sowie Neumünster und Flensburg werde nur noch Terminshopping erlaubt, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch. In diesen Regionen gebe es mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tage. Es soll auch möglich sein, direkt vor der Tür nach einem Termin zu fragen.
In den anderen neun Kreisen und kreisfreien Städten bleibt der Handel auch in der kommenden Woche offen, obwohl das Bundesland Schleswig-Holstein mittlerweile den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 überschreitet.
Thüringen
Im gesamten Bundesland Thüringen sind die Geschäfte wegen der hohen Corona-Infektionszahlen derzeit geschlossen. Baumärkte dürfen nur Terminshopping anbieten (hier gibt es alle Corona-Regeln in Thüringen im Überblick). Dabei sind grundsätzlich Ausnahmen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 im Rahmen von befristeten Modellprojekten möglich. Weimar, Erfurt und der Kreis Sonneberg wollten mit speziellen Konzepten die Öffnung erreichen - die Kreise müssen aber noch nachbessern.
Thüringen hat eine Sieben-Tage-Inzidenz von 180 (Stand 18.3.) und ist damit mit großem Abstand das Land mit den meisten Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohnern.
Der Artikel "Geschäfte offen, geschlossen oder Click and Meet? Die Regelungen der Bundesländer im Überblick" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.