Gericht verbietet einstweilig Plakate „Hängt die Grünen“

Bundestagswahl 2021

Mit einer höchst umstrittenen Plakataktion sorgt eine rechtsextreme Splitterpartei seit Tagen für Empörung. Nun spricht das Landesgericht München ein Verbot aus.

München

20.09.2021, 13:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei „III Weg“ hängt über einem Plakat der Grünen.

Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei „III Weg“ hängt über einem Plakat der Grünen. © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter des „III. Weges“ Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.

Die Formulierung jemanden „zu hängen“ werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen - also der Grünen - verletzt.

Polizei entfernt Wahlplakate der rechtsextremen Splitterpartei

„Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie“, kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. „Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.“ Weil die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin beim Landgericht München I die Unterlassung beantragt hatte, war das Zivilgericht zuständig.

In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakate des rechtsextremen „III. Weges“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ abgehängt. Die Polizeipräsidien seien angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium bereits vergangene Woche mit.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte hingegen entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. An dem Urteil gab es bundesweit Kritik. Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt.

dpa

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