Gericht urteilt: Herner Schwimmlehrer ist ein Vergewaltiger „Lass das! Ich möchte das nicht!“

Schwimmlehrer soll Kollegin im Kinderbecken vergewaltigt haben: „Lass das! Ich möchte das nicht!“
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Ein ehemaliger Lehrer einer Schwimmschule in Herne ist am Mittwoch (27.9.) am Bochumer Landgericht zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter hatten am Ende nicht die geringsten Zweifel, dass der 45-Jährige vor mehr als zwei Jahren eine neue Kollegin an einem Probe-Arbeitstag zweimal vergewaltigt hat. Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen bis zuletzt geschwiegen.

Die Geschehnisse gehen zurück auf den 12. Juni 2021. Die Belastungszeugin war seinerzeit von der Leiterin der Schwimmschule als neue Schwimmlehrerin akquiriert worden.

Laut Urteil wurde die alleinerziehende Mutter am fraglichen Tag von dem Angeklagten empfangen, sollte ihm bei einer Kinder-Schwimmstunde hospitieren. Kaum hatte sich die Zeugin umgezogen, kam es laut Urteil zur einem „überfallartigen Übergriff hinter der ersten verschlossenen Tür“.

„Völlig überrumpelt“

Der Schwimmlehrer soll die Frau in einem Durchgangsraum zum Schwimmbecken „völlig überrumpelt“ haben, soll versucht haben, sie zu küssen, sämtliche ihrer Ablehnungen („Nein! Lass das! Ich möchte das nicht!“) ignoriert haben. „Das Opfer empfand regelrecht Ekel“, hieß es in der Urteilbegründung. Der Schwimmlehrer soll die Frau rabiat am Handgelenk gepackt, sie fixiert, im Intimbereich angefasst und schließlich vergewaltigt haben.

Zweiter Übergriff beim „Seepferdchen-Kurs“

Nur wenig später passierte laut Urteil im Kinderschwimmbecken beim „Seepferdchen-Kurs“ ein weiterer Vergewaltigungsübergriff. Die Frau soll gerade ein Kind (ohne Schwimmflügel) mit beiden Händen über Wasser gehalten haben, als der Angeklagte sich von ihr von hinten näherte.

„Sie nutzten diese Situation gezielt aus, in der sich die Frau nicht wehren konnte“, sagte Richterin Regine Striepen gerichtet an den Angeklagten. Der 45-Jährige jedoch blickte während der Urteilsverkündung nicht einmal auf, hielt die gesamte Zeit über seinen Kopf gesenkt, drückte beide Hände fest an seine Wangen.

Nach insgesamt siebenstündiger Vernehmung der Belastungszeugin hatten die Richter der 4. Strafkammer am Ende überhaupt keine Veranlassung, an den Schilderungen der Zeugin zu zweifeln. Diese seien konstant, stimmig und keinesfalls übermäßig belastend gewesen. „Wir glauben der Zeugin absolut“, hieß es.

Der Angeklagte, inzwischen in einer westlichen Ruhrgebietsstadt als Leichenwagenfahrer tätig, hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst behauptet, er sei seinerseits von der Kollegin sexuell bedrängt worden. Die Frau habe zudem eindeutige Signale an ihn gesendet gehabt.

Dafür, das stellten die Richter besonders heraus, gab es aber „nicht im Ansatz“ irgendwelche Hinweise. Was es allerdings gegeben habe, so das Gericht, seien denkwürdige Bestrebungen, der Belastungszeugin gemeinsam mit der Leitung der Schwimmschule „eine Falle zu stellen“ und ihr eine Falschbelastung anzudichten.

Das Urteil lautet auf Vergewaltigung und Körperverletzung.

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