Im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigungen in einer Herner Schwimmschule haben die Richter jetzt einen Vermessungs-Antrag zurückgewiesen. Die 4. Strafkammer des Bochumer Landgerichts sieht keine Veranlassung, die Armlänge des mutmaßlichen Opfers festzustellen. Die Verteidiger des angeklagten Ex-Schwimmlehrers (44) hatten das zuletzt gefordert.
Anlass für den beantragten Maßband-Einsatz war es, die Glaubhaftigkeit des von der Belastungszeugin geschilderten Tatablaufs zu erschüttern, ihre Angaben in Teilen als anatomisch völlig unmöglich darzustellen.
Die ehemalige Kollegin des Schwimmlehrers hatte das Ende der ersten von zwei mutmaßlichen Vergewaltigungsszenen mit einer mühsam gelungenen Streckung zur Türklinke erinnert. Bedingt durch die dann geöffnete Tür zum Schwimmbecken habe der Angeklagte von ihr abgelassen.
Nicht von Bedeutung
Die Verteidigung hielt ein Erreichen der Klinke von dem geschilderten Standort für unmöglich. Dafür müssten die Arme der Frau mindestens eineinhalb Meter lang gewesen sein, das könne eine Abmessung per Maßband leicht widerlegen.
Die Richter begründeten die Ablehnung einer Vermessung damit, dass der Umstand für ihre Urteilsfindung nicht von Bedeutung sei.
Angeklagter bestreitet
Der frühere Lehrer der Herner Schwimmschule bestreitet die Vorwürfe.
Laut Anklage soll er die Frau am 12. Juni 2021 in der Schwimmschule in Baukau an ihrem ersten Probe-Arbeitstag zweimal vergewaltigt haben. Zunächst in einem Durchgangsraum. Später im Kinderschwimmbecken, als die neue Kollegin gerade ein Kind über Wasser hielt und keine Hand frei hatte.
Stand jetzt sind am Bochumer Landgericht noch zwei weitere Verhandlungstage bis zum 16. Oktober anberaumt.
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