Gericht entscheidet über Schadenersatz-Klage

Die Baugeschichte des Bonner Kongresszentrums WCCB war geprägt von Betrügereien, Pleiten und Millionenkosten. Die Stadt fordert Schadenersatz vom damaligen Investor. Nun entscheidet das Gericht.

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Bonn

, 11.04.2018, 01:59 Uhr / Lesedauer: 1 min

Im Schadenersatz-Prozess um den Bau des Bonner Kongresszentrums will das Landgericht heute ein Urteil verkünden. In dem Zivilverfahren klagt die Stadt Bonn gegen den früheren Investor des ursprünglichen Vorzeigeprojekts, das dann zum Millionendesaster wurde. Es geht um die Frage, ob der Stadt grundsätzlich Schadenersatz zusteht.

Der Investor hatte in Wirklichkeit nicht einmal annähernd das erforderliche Eigenkapital von 40 Millionen Euro für den Bau des WCCB besessen. Das Bonner Landgericht verurteilte den Mann später wegen Betrugs zu einer Haftstrafe. Das Kongresszentrum konnte erst nach jahrelanger Verzögerung wegen eines Baustopps fertiggestellt werden und wurde schließlich 2015 eröffnet.

In dem Prozess musste auch die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) als Zeugin aussagen. Die Richter wollten klären, welche Vorstellungen sie und die Ratsmitglieder hatten, als der Stadtrat 2005 beschloss, die Firma des Investors mit dem Bau des Kongresszentrums zu beauftragen.