Gasumlage gekippt – doch Gasversorger in NRW rechnen sie ab: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Energiekrise

Die Gasumlage ist gekippt. Einige Gasversorger in NRW rechnen sie aber schon ab. Was Kunden jetzt tun müssen und wie DEW21, Eon, Vattenfall, Rhein Energie, Bochum und Ele damit umgehen.

NRW

, 07.10.2022, 10:39 Uhr / Lesedauer: 3 min

Kaum ist sie beschlossen, ist sie auch schon wieder gekippt: Die Gasbeschaffungsumlage muss der Verbraucher nun doch nicht mehr bezahlen. Doch viele Gasanbieter in NRW haben sie bereits auf die Abschläge ihrer Kunden aufgeschlagen. Was passiert jetzt damit?

Die Gasumlage sollte ab dem 1. Oktober greifen und die Beschaffung von Gas für die Heizperiode sichern. 2,419 Cent pro Kilowattstunde sollte sie kosten und auf den Verbraucher umgelegt werden. Das sorgte angesichts explodierender Energiepreise für große Kritik. Am 29. September, zwei Tage vorher also, beschloss die Bundesregierung, sie wieder abzuschaffen.

Doch wie bekommen Verbraucher jetzt ihr Geld zurück und was sollten sie tun? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Gasumlage gekippt Muss ich trotzdem zahlen?

Die meisten Versorger haben die Kunden in den vergangenen Wochen über die Preiserhöhungen durch die Gasumlage informiert. „Ist mit dem Preisänderungsschreiben die Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage mitgeteilt und aufgrund dessen eine Erhöhung der Abschläge angekündigt worden, sollte der Anbieter mit kurzer Fristsetzung zur Korrektur der Abschlagshöhe aufgefordert werden“, sagt Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW.

Können Verbraucher die Umlage einfach wieder selbst abziehen und weniger bezahlen?

Nein, sagt Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW. Auch nicht, wenn Kunden selbst Preisanpassungen in Kundenportalen der Gasversorger vornehmen können.

Was müssen Verbraucher beachten?

„Der wichtigste Punkt für Verbraucher ist, dass die Gasbeschaffungsumlage nicht in der kommenden Jahresrechnung abgerechnet wird“, sagt Hermanni. Das sollten Verbraucher aufmerksam prüfen.

Eigentlich sollten jetzt von den Versorgern noch keine erhöhten Abschläge abgebucht worden sein. Denn der Versorger darf die Abschläge nur erhöhen, wenn er eine Kostensteigerung weitergibt. Die besteht laut Hermanni aber nicht mehr, weil der Bund seine Gasbeschaffungsumlage noch vor Inkrafttreten wieder abgeschafft hat.

Wie gehen die Versorger in Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, und im Rheinland mit der Gasumlage um?

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) will die Abschläge der Kunden jetzt neu berechnen. „Die systemseitige Anpassung nimmt jedoch etwas Zeit in Anspruch“, sagt Pressesprecherin Jana-Larissa Marx auf Anfrage unserer Redaktion. Sie bittet die Kunden daher um Geduld. In den neuen Preisen enthalten sei dann auch die vom Bund beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent.

Die Stadtwerke Bochum nehmen die Gasumlage in den Abschlägen ihrer Kunden zum 1. November dieses Jahres wieder zurück. Mit weiteren Anpassungen, wie etwa der Mehrwertsteuersenkung, wollen die Stadtwerke aber bis Januar nächsten Jahres warten. „Die Stadtwerke Bochum werden nun die genauen Regelungen abwarten und ihre Tarife neu kalkulieren“, heißt es in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Die Stadtwerke planen daher eine Preisanpassung zum 1. Januar 2023, in der alle Veränderungen einfließen werden.“

Bei Vattenfall wird die nächste Rechnung wieder ohne die Gasbeschaffungsumlage erfolgen, so Pressesprecher Dr. Christian Jekat auf Anfrage. Sie wird also gar nicht erst berechnet. Kunden müssen nicht aktiv werden.

Kunden der Emscher Lippe Energie GmbH Gelsenkirchen (ELE) sind fein raus, denn ihnen sind wegen der Gasumlage noch keine Zusatzkosten entstanden. Dort sollte die Gasumlage erst ab 1. November dieses Jahres auf die Verbraucher umgelegt werden, berichtet Pressesprecherin Tina Lindner auf Nachfrage unserer Redaktion. „Kunden, die ihre Abschläge als Reaktion auf das Preis-Anpassungs-Schreiben proaktiv haben anheben lassen, können die Abschläge natürlich jederzeit wieder anpassen lassen“, so Lindner weiter.

Ebenso ist es bei der Rhein Energie. „Wir hatten angekündigt, die Gasbeschaffungsumlage ebenso wie die neue Speicherumlage erst ab 1. November zu erheben, insofern ist da bei unseren Kunden noch nichts angebrannt“, so Sprecher Christoph Preuß.

Auch EON wollte die Gasbeschaffungsumlage den Kunden erst ab 1. November ihn Rechnung stellen. „Durch den nun vom Gesetzgeber beschlossenen Wegfall müssen unsere Kunden die Gasbeschaffungsumlage zum 1. November natürlich nicht zahlen“, sagt ein EON-Sprecher auf Anfrage. „Sie müssen nicht selbst aktiv werden.“ EON werde den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage berücksichtigen.

Die Stadtwerke Essen wollen unterdessen auf weitere Infos aus der Politik warten. Die Umsetzung und der weitere Ablauf seien noch unklar, heißt es in einer Pressemitteilung. Man wolle den Kunden aber schnellstmöglich eine Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage zugutekommen zu lassen.

Erstatten die Gasversorger die zu viel gezahlte Umlage?

Dazu äußerten sich alle angefragten Gasversorger aus NRW explizit nicht. Nur die Rhein Energie verspricht, zu viel gezahltes Geld aus der Umlage zu erstatten. „Sollte also jetzt jemand einmalig wegen der Umlage einen höheren Abschlag bezahlen, so geht das Geld nicht verloren, sondern ist dem Kundenkonto gutgeschrieben. Spätestens mit der Jahresabrechnung erhält man es zurück“, sagt Sprecher Christoph Preuß.

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