Freiheiten für Geimpfte und Genesene: Bundesregierung plant Lockerungen

Bundesjustizministerium

Auf dem Impfgipfel der Bundesregierung am Montag sollen Freiheiten für Geimpfte und Genesene beschlossen werden. Insbesondere Kontaktbeschränkungen sollen aufgehoben werden.

24.04.2021, 16:07 Uhr / Lesedauer: 2 min
Vollständig Geimpfte können schon bald mit Lockerungen rechnen. Die Bundesregierung plant insbesondere im Bereich der Kontaktbeschränkungen zu lockern.

Vollständig Geimpfte können schon bald mit Lockerungen rechnen. Die Bundesregierung plant insbesondere im Bereich der Kontaktbeschränkungen zu lockern. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Für vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene soll es nach Einschätzung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

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In dem Papier, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, heißt es, was Einreiseregelungen angehe sowie den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen, sollen Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten.

Nur wer zwei Spritzen bekommen hat, gilt als geimpft

Als geimpft gilt, wer einen vollständigen Impfschutz genießt, also bei den zurzeit verwendeten Stoffen zwei Spritzen bekommen hat. Als genesen gilt, wer einen vier Wochen alten positiven PCR-Test vorweisen kann. Es wird davon ausgegangen, dass Genesene sechs Monate lang immun sind.

„Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein“, wird in dem Eckpunktepapier weiter festgehalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.

Konkret heißt es, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. „Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden.“

Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen – etwa Museen oder Schwimmbäder – ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.

In dem Papier, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, „sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“.

RND/jps/dpa

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