Frau wegen Rundfunkbeitrag im Gefängnis
Gebühren nicht gezahlt
Eine 46-jährige Frau aus Thüringen sitzt im Gefängnis, weil sie sich jahrelang weigerte, Rundfunkgebühren zu zahlen. Einem Zeitungsbericht nach ist sie damit deutschlandweit die Erste, die deswegen verhaftet wurde. Der Großteil der deutschen Beitragszahler entrichtet die Gebühren laut Beitragsservice fristgerecht.

Weil eine Frau sich geweigert hat, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, sitzt sie nun im Gefängnis. Foto: Sören Stache/Archiv/Symbolbild
Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. Sie sei am 4. Februar verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz gebracht worden, sagte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen (Thüringen) am Montag auf Anfrage und bestätigte damit Medienberichte.
„Ich habe die Frau selbst geholt“, erklärte die Polizistin. Zuerst hatte die „Welt am Sonntag“ berichtet, die vom ersten Fall dieser Art in Deutschland sprach.
Demnach hatte die Frau aus dem thüringischen Geisa seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt, weil sie weder Fernseher noch Radio habe und das System zur Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig halte, erklärte sie in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“.
Zudem habe sich die Frau geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Daher sitzt sie seit Anfang Februar in Erzwingungshaft.
Diese dauert laut Polizei maximal ein halbes Jahr. „In dieser Zeit muss sie die Vermögensauskunft abgeben oder Gebühren zahlen“, so die Polizeisprecherin. Wenn sie das nicht tut, wird sie zwar nach einem halben Jahr entlassen. „Aber das Verfahren geht weiter, sie kann dann wieder eingesperrt werden.“
Überwiegender Teil zahlt fristgerecht
Deutschlandweit habe es 4,5 Millionen Beitragskonten gegeben, die am Stichtag 31.12.2014 in Mahnverfahren oder Vollstreckung waren, so Christian Greuel, Sprecher der Beitragskommunikation ARD, ZDF, Deutschlandradio.
"Hierbei von Zahlungsverweigerern zu sprechen, wäre jedoch falsch", erklärt er auf Nachfrage unserer Redaktion. "In dieser Zahl sind auch viele Bürgerinnen und Bürger enthalten, die den Rundfunkbeitrag lediglich nicht pünktlich zum fälligen Termin entrichtet haben."
Der weitaus überwiegende Teil der rund 44,5 Millionen Beitragszahler entrichte den Rundfunkbeitrag fristgerecht, wie Greuel betont.
Mahnverfahren nach zwei Wochen
Auf Basis der Mitteilungen von Einwohnermeldeämtern schreibt der Beitragsservice, der unter anderem für die Zahlungsüberwachung zuständig ist, Bürgerinnen und Bürger an um die Beitragspflicht zu klären. Die besteht nach dem geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ab dem Tag, an dem man eine Wohnung bewohnt.
Erfolgt auf diese sogenannten Klärungsschreiben keine Antwort, geht der Beitragsservice davon aus, dass eine Anmeldung der Wohnung erforderlich ist und verschickt eine Zahlungsaufforderung. "Wenn jemand nach zwei Wochen nicht darauf reagiert, beginnt das Mahnverfahren", erklärt Greuel.
Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im März für verfassungsgemäß erklärt.
Mit Material von dpa