NEFFE BENJAMIN Z. fragt: Lieber Onkel Max! Gibt es in Deutschland Vornamen, die man für ein Kind nicht nehmen darf? Darf ich mein Baby zum Beispiel auf den Namen Adolf taufen?
Wie du dein Kind nennen möchtest, solltest du dir gut überlegen! Ein Baby „Adolf“ zu nennen, ist zwar in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Aber: Unter Umständen kann das Standesamt dies ablehnen, wenn es konkrete Hinweise auf rechtsextremistische Tendenzen gibt.
In jedem Fall sind Eltern nicht komplett frei in der Wahl des Vornamens ihres Kindes. Denn das letzte Wort hat immer das Standesamt. Aber nicht alle Eltern geben sich mit einer Ablehnung durch die Behörden zufrieden. Und so gibt es immer wieder Fälle, die vor Gericht landen. Abgelehnt wurden dort folgende Namen, sodass man sie tatsächlich als „verbotene Namen“ bezeichnen kann: Bierstübl, Junge, Atomfried, Waldmeister, Rosenherz, Tom Tom, Pfefferminza, Verleihnis oder Borussia. Und das hat auch einen guten Grund, denn an erster Stelle steht das Wohl des Kindes. Ist dies möglicherweise gefährdet, melden die Standesbeamten Zweifel an und leiten eine Prüfung in die Wege. Die Eltern können dann ein Gutachten anfertigen lassen, dass die Eignung des gewünschten Namens bestätigen soll. Kommt es zu keiner Einigung, landet der Fall unter Umständen vor Gericht.
Vornamen dürfen nicht entwürdigend sein
Konkrete Gesetzesvorgaben zu verbotenen Namen gibt es nicht, wohl aber einige Richtlinien. Und die lauten wie folgt: Ein Vorname sollte eindeutig als ein solcher erkennbar sein. Vornamen dürfen nicht entwürdigend, lächerlich oder abwertend sein. Adelstitel und akademische Titel sind ebenso wenig Vornamen wie Krankheiten oder medizinische Begriffe. Als nicht tauglich gelten zudem Markennamen, Ortsnamen und negativ besetzte Begriffe.
Dennoch entscheidet das Gericht in manchen Fällen anders. So wurde etwa „Chanel“ als Vorname zugelassen, obwohl damit gegen eine der Richtlinien verstoßen wird.
Übrigens: Unisex-Vornamen benötigen nicht mehr zwingend einen Zweitnamen, der eindeutig männlich oder weiblich ist. Es kann aber sein, dass das Standesamt im Einzelfall anders entscheidet.
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