Frag doch Onkel Max Darf man die Garage als Stauraum nutzen?

Frag doch Onkel Max: Darf man die Garage als Stauraum nutzen?
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NICHTE PETRA F. fragt: Lieber Onkel Max, ich benutzte meine Garage lange schon als Hort für Mülltonnen, Fahrräder und Kaminholz. Darf ich das? Ein Freund sagte mir jüngst, das sei verboten!

Was gibt es Schöneres, liebe Petra, als den Extra-Stauraum in der Garage? Doch Vorsicht! Die Nutzung dieses Stauraums kann richtig teuer werden. Denn in Deutschland gibt es harte Grenzen – und klare Regeln!

Es gibt Vorschriften für Eigentümer und Mieter. Grundsätzlich gilt: Eine Garage dient dem Abstellen des Fahrzeugs.

Dazukommen dürfen nur Sachen wie Reifen, Dachboxen oder auch Werkzeuge wie ein Wagenheber. Nicht erlaubt sind Möbel oder Umzugskisten oder sogar Partyräume oder Fitnessstudios. Und das kann teuer werden!

DAC-Jurist Klaus Heimgärtner erklärt dazu auf der Webseite des Automobilclubs: „Die Garagenverordnungen sind Teil von Bauvorschriften, die man im Rahmen von Baugenehmigungen beachten muss.“ Ob es sich um die Garage eines Einfamilienhauses oder um einen größeren Baukomplex handelt, spiele im Grundsatz zunächst keine Rolle: Es gebe eine Zweckbestimmung, an die man sich halten müsse. Hintergrund ist zum einen, dass eine Garage bei den Bauvorschriften anderen Bedingungen unterliegt als ein Wohn- oder Lagerraum. Wird eine Garage zweckentfremdet, ist eine Einhaltung der Mindeststandards zum Beispiel beim Brandschutz für die neue Nutzung nicht zwingend gewährleistet.

Strafen für umgewidmete Garagen sind selten

Wird die Garage mit der Wohnung angemietet und anschließend zweckentfremdet, kann der Vermieter auf der Nutzung als Stellplatz bestehen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, droht die Kündigung der Wohnung inklusive Garage.

Aber: Strafen für umgewidmete Garagen sind selten, weil die Polizei kaum Kontrollen macht. Schon ein missgünstiger Nachbar kann das allerdings mit einer Anzeige ändern. Wer sich dann nicht einsichtig zeigt, muss mit einer Strafe um die 500 Euro rechnen – und ist außerdem in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Schlechte Zeiten für „Garagenfirmen“ also.

Sie haben auch eine Frage an Onkel Max? Schreiben Sie ihm an onkelmax@rnw.press

Onkel Max bittet um Verständnis, dass er manchmal wegen der Vielzahl der Fragen nicht alle beantworten kann. Für weitere Fragen und Antworten bitte HIER

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