Folter am Kanal: Verteidigung geht in Revision
Fall für Bundesgerichtshof
Der Folterprozess von Münster wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigten. Erst am Dienstag war das Urteil verkündet worden. Die Verteidiger der angeklagten Teenager aus Lünen und Ascheberg haben dagegen Revision eingelegt - die Tat soll kein versuchter Totschlag gewesen sein.

Der Tatort liegt in der Nähe der Eisenbahnbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal. Er ist auch mit dem Auto gut zu erreichen - zumindest wenn man das Durchfahrtverbot auf dem Wirtschaftsweg ignoriert.
Grund ist die Einstufung der Tat als versuchten Totschlag. Die Richter sind überzeugt, dass die Angeklagten sich entschlossen hatten, ihr Opfer umzubringen. Und zwar spätestens in dem Moment, als dem 20-jährigen Azubi aus Münster mit einem Cuttermesser Hals, Bauch und Arm aufgeschnitten wurden. „Der Angriff war so gefährlich, dass wir eindeutig von einem Tötungsversuch ausgehen“, hatte Richter Michael Beier beim Urteil erklärt.
Genau das hatten die Verteidiger jedoch bestritten. „Der Plan war, dem Opfer eine Abreibung zu verpassen“, hatte Verteidiger Stephan Kreuels, der den Lüner vertritt, im Prozess erklärt. „Es gab keinen Plan, den 20-Jährigen umzubringen.“ Das hatte auch Verteidigerin Regine Thoden für die 17-jährige Aschebergerin beteuert: „Man hätte doch ohnehin niemals alle Spuren verwischen können.“ Außerdem habe der Schüler aus Nordkirchen zum Messer gegriffen – dafür könnten die anderen beiden nicht verantwortlich gemacht werden. Die Verteidiger hatten deshalb eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert – mit deutlich milderen Strafen.
Die Angeklagten hatten gestanden, ihr Opfer im Mai gefoltert zu haben. Damit wollen sie ihn für eine Vergewaltigung bestrafen. Die hatte es jedoch gar nicht gegeben. Das Landgericht Münster hatte Jugendstrafen von sechs Jahren, fünf Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten verhängt.