Sexueller Missbrauch an Wachkoma-Patientin Obdachloser muss ins Gefängnis

Wachkoma-Patientin missbraucht: Obdachloser muss ins Gefängnis
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Die Frau konnte sich weder bewegen noch sprechen. Nach einem schweren Schlaganfall lag sie seit sieben Jahren im Wachkoma. Doch ausgerechnet sie ist im Mai letzten Jahres Opfer eines Sexualverbrechens geworden. Ein Obdachloser hat sie schwer missbraucht. Jetzt ist der 40-Jährige verurteilt worden.

Die 12. Strafkammer am Essener Landgericht hat dreieinhalb Jahre Haft verhängt.

Der Angeklagte hatte sich in ein Essener Pflegeheim geschlichen. Die Türen waren nicht verschlossen. Er ging in die dritte Etage, dann ins Zimmer der 59 Jahre alten Patientin. Er entfernte die Bettdecke, zog sie untenherum aus und verging sich an ihr. Im Urteil ist von einem schweren sexuellen Übergriff die Rede.

Pfleger war wachsam

Ein Pfleger hatte den Angeklagten kurz nach der Tat entdeckt. Der Mitarbeiter hatte sich gewundert, dass die Tür der Patientin geschlossen war. Das war auf der Station absolut unüblich. Bei dem anschließenden Gerangel war er sogar selbst verletzt worden. Trotzdem hatte er den 40-Jährigen mit Hilfe weiterer Mitarbeiter festhalten können.

Der Angeklagte hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt und von einer „dummen Idee“ gesprochen. Er will die Frau allerdings „nur“ berührt haben. Das sahen die Richter jedoch anders. Sie sind mit der Strafe sogar sechs Monat über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen.

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