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Eingewechselt, Elfer verursacht, Schiri angerempelt: Kreisliga-Kicker ein halbes Jahr gesperrt
Fußball
Das hatte er sich wohl anders vorgestellt: Als er eingewechselt wurde, sollte der Kreisliga-Kicker eigentlich dem Spiel eine Wende geben - stattdessen sah er ziemlich rasch die Rote Karte.
Das war ein kurzes Intermezzo. In der 73. Minute wurde jetzt ein Kreisliga-Spieler eingewechselt, um beim Stande von 1:1 gegen den Aufstiegskandidaten noch für frischen Wind zu sorgen. Doch das Spiel war für ihn schneller beendet als eigentlich vorgesehen.
Gegen den Tabellenzweiten der Kreisliga B1 Unna-Hamm - TuS Hamm - führte der SVF Herringen II bereits mit 1:0, als die Gäste in der 67. Minute noch den Ausgleich schafften. Mit dem Remis hätten beide Seiten wohl zufrieden sein können. Herringen wechselte dann in der 73. Minute noch einen Kreisliga-Kicker ein, der aber nur einen relativ kurzen Einsatz hatte.
Nur sieben Minuten später nämlich sah der Hammer die Rote Karte und durfte vorzeitig zum Duschen. Er hatte zuvor einen unglücklichen Auftritt, als er im eigenen Strafraum einen Elfmeter gegen sein Team verursacht hatte. Die Aktion hatte Folgen, wenngleich der Strafstoß nicht verwandelt wurde.
Der Schiedsrichter bedachte den Übeltäter sogleich mit einer Verwarnung. Der Herringer Spieler wiederum war aber darüber wohl derart erbost, dass er den Unparteiischen kurz anrempelte. Damit war er definitiv einen Schritt zu weit gegangen. Der Unparteiische zog sogleich die Rote Karte, verwies den Kicker des Feldes.
Mit dem Vorfall musste sich nun das Sportgericht Unna-Hamm befassen und mittlerweile steht auch das Urteil fest: Der Herringer Spieler wurde für ein halbes Jahr gesperrt. Michael Zahorodnyj, Vorsitzender des Sportgerichts, erklärt: „Der Spieler hat sich für sein Vergehen sofort beim Schiedsrichter entschuldigt, dennoch liegt eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter vor. Mit sechs Monaten liegen wir an der untersten Grenze des Strafmaßes.“
Warum es eine Zeit- und keine Spielsperre gibt, erklärte der Sportgerichts-Vorsitzende auch: „Die Verfahrensordnung sieht bei Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter nur eine Zeitsperre vor. Die aber kann recht deutlich und lange ausfallen“, hebt er den Zeigefinger. Das Kreissportgericht kann hier Spieler bis zu acht Jahre sperren.
67er Jahrgang aus dem Herzen Westfalens. Lokaljournalist durch und durch, seit über 25 Jahren mit dem geschärften Blick auf das Sportgeschehen zwischen Lippe und Ruhr.
