Düsseldorfer Loverboy-Prozess: Freisprüche für Angeklagte

Landgericht Düsseldorf

Im Loverboy-Prozess wurden drei Männern Zwangsprostitution, Zuhälterei, Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen. Jetzt sind alle Angeklagten freigesprochen. Wie kann das sein?

Düsseldorf

25.08.2022, 06:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Im Düsseldorfer Prozess um Zwangsprostitution mit der Loverboy-Masche hat das Landgericht alle drei Angeklagten freigesprochen. Außerdem sprachen die Richter zwei von ihnen eine Entschädigung für die Untersuchungshaft zu. Angesichts der Beweislage hatten der Staatsanwalt und die Verteidiger Freispruch gefordert.

Den 30 bis 35 Jahre alten Männern aus Remscheid und Düsseldorf waren von der Staatsanwaltschaft neben Zwangsprostitution auch Zuhälterei, Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen worden. Sie hatten ihre Unschuld beteuert.

Keiner der Vorwürfe habe ihnen im Prozess zweifelsfrei nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter. Objektive Beweise fehlten und das Opfer habe sich in Widersprüche verstrickt.

Im Prozess hatte dann auch noch eine frühere Freundin der Frau am Mittwoch als Zeugin ausgesagt, die damals 20-Jährige habe sie gebeten, die Männer zu Unrecht zu belasten.

Die 24-Jährige war im Dezember 2018 zur Polizei gegangen und hatte das Verfahren so ins Rollen gebracht. Sie sei von dem Trio als 20-Jährige über ein einschlägiges Onlineportal Freiern angeboten worden. Die Treffen habe das Trio organisiert und den Liebeslohn kassiert.

Keine Beweise

Nichts davon habe sich beweisen lassen, betonte der Richter nun. Auch nicht die Anschuldigung, der 30-jährige Hauptangeklagte habe die Frau mit der Drohung gefügig gemacht, andernfalls ihre konservativen Eltern über ihren Job als Prostituierte zu informieren.

dpa

Lesen Sie jetzt
" Eine Frau mit Loverboy-Methode nach Düsseldorf gelockt, zur Prostitution und Gruppensex gezwungen: Deswegen muss sich einer der Brüder weiterhin vor Gericht verantworten.

Zwei Brüder aus NRW sind in Düsseldorf zu Haftstrafen wegen Körperverletzung verurteilt worden. Vor Gericht muss einer der beiden trotzdem weiterhin - wegen der sogenannten „Loverboy-Methode“.