Dreijährige von Hund angegriffen: Ein blutiger Finger und eine uneinsichtige Halterin

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Dreijährige von Hund angegriffen: Ein blutiger Finger und eine uneinsichtige Halterin

rnGerichtsprozess

Dieser Ausflug in den Wald endete schmerzhaft. Ein Hund biss ein junges Mädchen in den Finger, weil er es auf ihr Brötchen abgesehen hatte. Die Halterin zeigte sich wenig einsichtig.

Kamen

, 22.04.2021, 09:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit ihrer kleinen Tochter wollte eine 26-Jährige den Nachmittag des 23. April vergangenen Jahres am Kurler Busch in Methler verbringen. Doch kurz nach der Ankunft geht plötzlich ein unangeleinter Hund auf das Mädchen los. Der Nachmittag endet mit einem blutigen Finger und einer uneinsichtigen Hundebesitzerin.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt

Die Bönenerin musste sich danach wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amtsgericht Kamen verantworten. Urteil: 2800 Euro Geldstrafe. Die 60-Jährige gab an, nicht gesehen zu haben, dass ihr Hund ein Kind angegriffen habe. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein bewusstes Schnappen war. Das macht die nicht“, stellte die Angeklagte ihre Hündin als ungefährlich dar. Das Tier sei schon zwölf Jahre alt und völlig lieb. „Mein Hund, der beißt nicht.“ Allerdings, gab die Bönenerin zu, sei das Tier äußerst verfressen. Deshalb sei das Kind, das ein Milchbrötchen in der Hand hatte, wohl auch interessant gewesen.

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Das Brötchen aus der Hand gerissen

Wenn da was gewesen sei, so die Angeklagte, tue es ihr für das Kind natürlich leid. „Mit dem Leidtun – das nehme ich Ihnen gar nicht so ab“, erklärte der Richter. Der Grund seines Misstrauens ergab sich aus den Prozessakten. Danach hatte die Frau der Polizei gegenüber geäußert, dass das Kind selbst schuld sei, wenn es im Wald etwas „fresse“.

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So etwas habe sie auch ihr gegenüber geäußert, gab die Mutter der Dreijährigen im Zeugenstand an. Zunächst habe der Hund nur herum geschnüffelt. Dann habe er ihrer Tochter plötzlich das Brötchen aus der Hand reißen wollen. „Dabei hat er sie am Finger erwischt.“ Zudem habe sich das Tier am Oberschenkel des Mädchens abgestützt und mit den Krallen Kratzer hinterlassen.

Den Hund mit dem Fuß abgehalten

„Meine Tochter war total ängstlich. Sie hat sofort aufgeschrien“, erinnerte sich die 26-Jährige. Sie habe sich sehr über das Verhalten der Angeklagten geärgert. Obwohl sie mitbekommen hatte, dass ihr Hund etwas getan haben muss, sei sie nicht von ihrer, etwa fünf Meter weit entfernten Bank aufgestanden. Sie sei damals schwanger gewesen, und habe den Hund mit dem Fuß von sich fern gehalten, gab die Zeugin an. Erst daraufhin sei die 60-Jährige aufgestanden und zu ihnen gekommen. Aber: „Es kam keine Entschuldigung, keine Einsicht, nichts.“ Die Angeklagte habe sich nicht einmal nach dem Kind erkundigt.

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Vorbestrafte Frau zu einer Geldstrafe verurteilt

Der Richter fackelte nicht lange und verurteilte die bereits vierfach wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung vorbestrafte Frau zu einer Geldstrafe von 2800 Euro. Für die Bönenerin dumm gelaufen. Ursprünglich sollte sie nämlich 1050 Euro Strafe zahlen. So der Inhalt eines Strafbefehls, der hier wegen der fahrlässigen Körperverletzung zugegangen war. Doch dagegen hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt.

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