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Blutiger Tod einer Schwangeren: Bergkamener jetzt auch wegen Vergewaltigung angeklagt
Kriminalität
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 24 Jahre alten Bergkamener wegen Totschlags an seiner schwangeren Ex-Freundin. In der Anklage geht es aber auch um zwei Sexualdelikte.
Der mittlerweile 24 Jahre alte Bergkamener, der in dringendem Tatverdacht steht, seine schwangere Ex-Freundin getötet zu haben, war für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. In der Anklage, die jetzt von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Dortmund eingereicht hat, geht es nicht nur um den mutmaßlichen Totschlag. Er ist auch angeklagt, zu zwei Zeitpunkten 2018 und 2019 seine damalige Freundin vergewaltigt zu haben.
Wie der ermittelnde Staatsanwalt Felix Giesenregen auf Anfrage mitteilte, hat es schon damals ein Ermittlungsverfahren der Polizei gegeben. Das mutmaßliche Opfer habe aber damals kein Interesse an einer Strafverfolgung gehabt, sodass die Ermittlungen zunächst nicht weiter verfolgt worden seien.
Mutmaßliches Opfer hat sich aufgrund der Berichterstattung gemeldet
Aufgrund der Berichterstattung über das Tötungsdelikt habe sich die junge Frau jetzt jedoch erneut gemeldet und ausgesagt.
Der 24-Jährige steht unter dringendem Tatverdacht, seine 22 Jahre alte Ex-Freundin am Abend des 14. Januar auf einem Parkplatz südlich der Hammer Innenstadt mit einem Messer getötet zu haben. Die 22-Jährige, die zu diesem Zeitpunkt schwanger war, soll über 60 Stiche und Schnittverletzungen im Halsbereich erlitten haben.
Nach den Ermittlungen der Polizei hatten der mutmaßliche Täter und die Frau vorher eine On-Off-Beziehung. Zum Tatzeitpunkt waren sie getrennt. Der 24-Jährige soll sich per Whatsapp mit der 22-Jährigen auf dem Parkplatz verabredet haben, wo es zu der Bluttat kam. Die Tatwaffe ist bisher noch nicht gefunden worden.
Gutachter kommt zu dem Schluss, dass 24-Jähriger schuldfähig ist
Der mutmaßliche Täter soll die Leiche der Frau zunächst unter einem Laubhaufen versteckt haben. Anschließend rief er seine Schwester an und gestand ihr, dass er „etwas Schlimmes getan“ habe. Die Schwester, die zum Parkplatz kam, rief die Polizei, die den 24-Jährigen dort festnahm.
Zunächst hatte es Zweifel gegeben, ob der 24-Jährige überhaupt schuldfähig ist. Der Gutachter, den die Staatsanwaltschaft beauftragte, geht in seinem Gutachten jedoch davon aus, dass der Bergkamener schuldfähig ist.
Falls der Gutachter zu dem Schluss gekommen wäre, dass der Beschuldigte nicht schuldfähig ist, wäre es zu einem sogenannten Sicherungsverfahren vor Gericht gekommen, an dessen Ende wahrscheinlich die Einweisung des 24-Jährigen in die Psychiatrie gestanden hätte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft stattdessen Anklage erhoben.