
© picture alliance / dpa
Anwohner will Wildpinkler filmen – da beißt ihn ein Hund
Wildpinkler vor Gericht
Ein Bergkamener (39) pinkelte in Kamen regelmäßig gegen dieselbe Hauswand nahe der Fußgängerzone. Als ein Anwohner ihn filmen wollte, ging der Hund des 39-Jährigen auf ihn los.
Offenbar schon öfter hatte ein Mann aus Bergkamen gegen dieselbe Hauswand nahe der Fußgängerzone in Kamen gepinkelt. Auch am 13. November vergangenen Jahres hatte der 39-Jährige seine Hose bereits runter gelassen, um seinem Blasendruck nachzugeben. Dieses Mal allerdings war ein Anwohner mit dem Handy in der Hand zur Stelle – bereit, den Wildpinkler zu filmen. Die Situation eskalierte.
Es kam zum Wiedersehen beider Parteien, und zwar im Amtsgericht Kamen: Der Pinkler auf der Anklagebank, der Anwohner als Zeuge. Denn, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte hatte den Hausbesitzer als „Vollpfosten“ bezeichnet. Viel schlimmer war jedoch, dass der Hund des Bergkameners auf den Mann losgegangen war und ihn ins Knie gebissen hatte.
Angeklagter: „Ich musste dringend pinkeln“
„Ich musste dringend pinkeln“, erklärte der Angeklagte, warum er die Hauswand anvisiert hatte. Die Beleidigung stritt er ab. Nicht er habe Schimpfwörter benutzt, sondern der Hausbewohner habe ihn als Sozialschmarotzer und Penner bezeichnet. Was seinen Hund angehe, so habe er nur sein Herrchen verteidigt, da der Hausbewohner wild um sich tretend auf den Angeklagten zugegangen sei.
„Ich bin 100 Prozent unschuldig“, so der Bergkamener. Ein Attest bestätigte den Angriff des Hundes. Auf Bildern waren drei Zahnabdrücke am Knie des Mannes zu erkennen. Im Gericht gab der Geschädigte an, der Angeklagte habe etwas zu dem Hund gesagt, ihn getreten und daraufhin sei das Tier auf ihn los.
Angeklagter gesteht Diebstahl bei KODi für 17,14 Euro
Vollumfänglich geständig zeigte sich der Bergkamener bezüglich eines zweiten Vorwurfs. Er gab zu, am 30. Dezember vergangenen Jahres bei KODi an der Kampstraße in Kamen einen Diebstahl begangen zu haben. Wert der Beute: 17,14 Euro. „Ja, habe ich gemacht. Ich hatte noch Drogenschulden“, gab der damals heroinabhängige Mann an. Inzwischen sei er aber clean.
Empfindlich hohe Geldstrafe wegen zahlreicher Vorstrafen
Bei 14 Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Diebstahl, konnte die Strafe gegen den 39-Jährigen nicht mehr niedrig ausfallen. Zumal es in der Vergangenheit auch schon zwei Vorfälle mit Hundebissen gegeben hatte.
Aufgrund einer Erkrankung könne der Angeklagte nicht in ein Gefängnis, erklärte der Richter. Entsprechend spürbar musste da die Geldstrafe sein. Urteil: 1000 Euro. Sehr viel Geld für einen Mann, der von Grundsicherung lebt. Bis zuletzt fühlte sich der Angeklagte zumindest bezüglich der Körperverletzung und der Beleidigung als unschuldig. Er kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen.
Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
