Der TSC Kamen hat beim Verbandssportgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Diese wurde nun ausführlich geprüft und mittlerweile liegt der offizielle Beschluss des Verbandssportgericht vor.
Die Verantwortlichen des TSC Kamen kämpfen auch nach dem vierten Spieltag weiterhin um den nachträglichen Klassenerhalt in der Kreisliga A. Nachdem es vor dem Kreissportgericht ebenso wie vor dem Bezirkssportgericht eine Niederlage für den TSC gab, befasste sich nun das Verbandssportgericht mit dem Fall und kam dabei zu einer wenig überraschenden Entscheidung.
„Die Beschwerde des Türkischen SC Kamen gegen die Nichtzulassung der Revision wird zurückgewiesen“, beginnt das offizielle Schreiben des Verbandssportgericht. Dabei beziehen sich die Verbandssportrichter ebenso auf den §39 in der Spielordnung, wie es zuvor bereits das Kreis- und auch Bezirkssportgericht getan hat.
„So ist der in § 39 Abs. 2 Spielordnung (SpO) geregelte Rechtsmittelausschluss gegen Spielklasseneinteilungen durch die spielleitende Stelle bei verständiger Würdigung dahin zu verstehen, dass diese Norm nur die Einteilung der sportlich zu Saisonbeginn für eine Spielklasse qualifizierten Mannschaften erfasst. Hiervon zu trennen ist die quasi im Vorfeld zu beantwortende Frage, ob eine Mannschaft sportlich ab- oder aufgestiegen ist“, heißt es ganz präzise in der Begründung.
„Wir müssen das jetzt in Ruhe mit unserem Anwalt besprechen“, möchte TSC-Vorsitzender Namuk Kanar zunächst nicht viel zum Urteil sagen. Ob es nun überhaupt in diese Richtung weitergehen kann, bleibt dabei fraglich, da das Verbandssportgericht eine weitere Beschwerde ausschloss: „Eine weitere Beschwerde ist gemäß § 57 Abs. 4 RuVO ausgeschlossen.“
Offen bleibt nach dem Urteil aber die Frage, ob der TSC denn nun sportlich abgestiegen ist oder eben nicht. Dazu gibt es vom Verbandssportgericht keine klare Äußerung, lediglich den Hinweis: „Sofern hierüber Streit besteht, sind hierzu ergangene Entscheidungen der Verwaltungsstellen der sportgerichtlichen Überprüfung zugänglich.“ Kreis- und Bezirkssportgericht hatten den Fall aber schon auf dem Tisch, ihr Urteil ist klar.
TSC Kamen auf Aufstiegskurs
Damit dürfte der Fall wohl abgeschlossen sein, denn gegen die Entscheidungen der Sportgerichte, darf der TSC eben nicht in Revision gehen. Eine endgültige Vorgehensweise des Türkischen SC steht noch aus. Allerdings sollten die Verantwortlichen auch den Zeitfaktor im Auge haben, da selbst im Erfolgsfall alle Spiele in der A-Liga nachgeholt werden müssten. Zusätzlich steht der TSC Kamen nach vier Spielen mit der maximalen Punkteausbeute auf dem dritten Platz der Kreisliga B2 Unna-Hamm und ist somit stark im Aufstiegsrennen vertreten.