"Das Leben des Brian": Karfreitagsverbot rechtens
Gerichtsentscheid
An "stillen Feiertagen" wie Karfreitag sind nicht nur einige Tanzveranstaltungen verboten. Auch bestimmte Filme dürfen nicht öffentlich gezeigt werden. In Bochum regt sich dagegen seit Jahren Widerstand. Die Munition der Widerspenstigen: "Das Leben des Brian". Doch für die Initiative gab es nun einen Rückschlag vor Gericht.

Der Monty-Python-Klassiker "Das Leben des Brian" (hier die bekannte Kreuzigungsszene) darf Karfreitag nicht gezeigt werden - so fordert es das Landesgesetz.
Seit Jahren kämpft die Initiative „Religionsfreiheit im Revier“ gegen das Verbot, bestimmte Filme an stillen Feiertagen zu zeigen. Das Amtsgericht Bochum hatte ein Bußgeld über 100 Euro verhängt, weil die Initiatoren am Karfreitag 2014 öffentlich den Film „Das Leben des Brian“ der britischen Komikergruppe Monty Python gezeigt hatten.
Gegen diesen Schritt war ein Mitglied der Initiative juristisch vorgegangen. Zu Unrecht, wie jetzt das Oberlandesgericht in Hamm entschieden hat. Das Bußgeld wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen hat Bestand, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Weitere Rechtsbeschwerden ließ das OLG nicht zu, alle Fragen seien bereits höchstrichterlich geklärt. Das Verbot sei eindeutig (Az.: 2 RBs 59/16, rechtskräftige Entscheidung vom 27. Mai 2016).
Von dpa
- Feiertage ,
- Gerichtsurteile ,
- Karfreitag ,
- Munition ,
- Bochum ,
- Monty Python