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Kita und Schule wegen Coronavirus zu: Eltern dürfen Kinder betreuen, aber nicht unbegrenzt
Coronavirus
Schulen und Kitas, die wegen Coronavirus-Verdachts geschlossen werden, bringen auch berufstätige Eltern in Schwierigkeiten. Dabei gibt es klare Regeln, was sie dürfen und was nicht.
Wenn das Gesundheitsamt Kitas oder Schulen geschlossen hat, weil es einen Verdacht auf Coronavirus gibt, haben die Eltern möglicherweise ein Betreuungsproblem. Wie in diesem Fall die rechtliche Lage ist, das erklärt Prof. Dr. Jacob Joussen, Arbeitsrechtler an der Ruhr-Universität Bochum, im Gespräch mit unserer Redaktion.
Wann dürfen Eltern zuhause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen?
Wenn eine Kita oder Schule geschlossen wurde und ich keine andere Betreuung organisieren kann – etwa über Großeltern oder Nachbarn –, darf ich der Arbeit fernbleiben, solange das nötig ist. Hier gilt dieselbe Regelung wie im Falle einer Erkrankung des Kindes.
Gibt es eine zeitliche Grenze?
Das Gesetz sagt, dass es verhältnismäßig sein muss. Eine fixe Zahl von Tagen nennt es nicht. In gerichtlichen Verfahren wurde in ähnlichen Fällen gelegentlich sogar eine Zeit von bis zu zwei Wochen als angemessen betrachtet. Allerdings sollte es spätestens in dieser Zeit gelingen, eine alternative Betreuungsmöglichkeit durch Nachbarn, Großeltern oder Freunde zu organisieren. Man darf zu Hause bleiben, solange es nötig ist, muss aber diese Zeit so kurz wie möglich halten. Denn der Arbeitgeber muss ja den Lohn für diese Zeit zahlen.
Dürfen beide Elternteile gleichzeitig zu Hause bleiben?
Das ganz sicher nicht. Ein Elternteil sollte für die Betreuung reichen. Sie sollten sich dann sinnvollerweise in der Betreuung abwechseln.
Bis zu welchem Alter der Kinder darf man für die Betreuung zu Hause bleiben?
Auch hier gibt es keine klare Altersgrenze. Es kommt darauf an, wie selbstständig ein Kind ist. Es gibt Kinder, die mit 12 oder 13 schon so selbstständig sind, dass man sie guten Gewissens eine Zeit alleine lassen kann. Es gibt dann auch die Möglichkeit, nicht einen ganzen Tag, sondern nur einige Stunden zu fehlen, etwa um das Mittagessen zu organisieren.
Muss ich dem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich, aber man muss ihn umgehend informieren und den Betreuungsbedarf plausibel darlegen können. Betuppen kann man natürlich immer, indem man sagt, dass es keine Oma gibt, die einspringen könnte. Wenn das rauskommt, dass das falsch war, hat man eine Pflichtverletzung begangen und das kann Ärger verursachen.
Was ist, wenn ich selbst nicht zur Arbeit kommen kann, weil Busse und Bahnen nicht fahren?
Das ist Ihr Problem. Das Wegerisiko ist Arbeitnehmerrisiko. Zur Not muss man ein Taxi nehmen, Fahrgemeinschaften organisieren, Homeoffice machen – sofern das geht, oder den Chef um Urlaub bitten.
Darf mich mein Chef, wenn ich selbst unter Quarantäne stehe, zum Homeoffice zwingen?
Solange Sie selbst nicht erkrankt sind und es möglich ist, kann er sie – nicht auf Dauer, aber für einige Tage schon – bitten, von zu Hause aus zu arbeiten.
Werden mir für Quarantäne-Tage Urlaubstage abgezogen?
Nein. Das ist ja kein Urlaub. Der soll ja der Erholung dienen.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
