Wer wegen Coronavirus-Verdachts in Quarantäne muss, hat einen Anspruch auf Entschädigung

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Wer wegen Coronavirus-Verdachts in Quarantäne muss, hat einen Anspruch auf Entschädigung

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Was passiert eigentlich, wenn ich wegen eines Coronavirus-Verdachts in Quarantäne geschickt werde? Bekomme ich dann weiter Lohn? Und wenn ja, wie viel? Diese Frage beantwortet ein Gesetz.

Dortmund

, 26.02.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Es ist der Paragraph 56 des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes, der eine der in diesen Tagen häufig gestellten Fragen beantwortet: Bekomme ich weiter Lohn oder Gehalt, wenn mich das Gesundheitsamt in eine Quarantäne schickt, weil ich mich möglicherweise mit einem Coronavirus infiziert habe? Die Antwort ist klar: Ja, definitiv.

Wer durch Schutzmaßnahmen gegen eine ansteckende Krankheit einen Verdienstausfall erleidet und eine entsprechende Bescheinigung seinem Arbeitgeber vorlegt, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei ist die Dauer und Höhe geregelt wie bei einem ganz normalen Krankheitsfall: Sechs Wochen lang gibt es den vollen Verdienst, danach gibt es ab der 7. Woche Krankengeld.

Arbeitgeber muss das Geld beantragen

Der Arbeitnehmer muss diese Entschädigung nicht selbst beantragen. Der Arbeitgeber hat vielmehr die Pflicht, den Lohn oder das Gehalt sechs Wochen lang zu den üblichen Terminen weiter auszuzahlen. Er muss dann einen Antrag an den Landschaftsverband stellen, damit ihm dieses Geld erstattet wird.

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Auch betroffene Selbstständige erhalten eine Entschädigung. In ihrem Fall betrifft sie auch Betriebsausgaben, die während seiner Quarantäne-Zeit weiterlaufen.

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