Schmerzensgeld für Corona-Quarantäne: Fünfjährige scheitert mit Klage vor Gericht
Coronavirus
Eine Fünfjährige hatte ohne Infektion in Quarantäne gemusst, weil sie als Kontaktperson eingestuft worden war. Die Eltern des Kindes hatten dennoch im Namen der Tochter auf Schmerzensgeld geklagt.
Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage einer Fünfjährigen auf Schmerzensgeld wegen häuslicher Corona-Quarantäne abgewiesen. Das hat das Gericht am Mittwoch mitgeteilt (Az.: 2b O 100/21). Die Eltern des Mädchens hatten im Namen ihrer Tochter 7000 Euro Schmerzensgeld für 28 Tage in häuslicher Quarantäne verlangt - 250 Euro pro Tag.
Ihre Tochter habe diese Zeit zuhause verbringen müssen, obwohl sie gar nicht infiziert gewesen sei, argumentierten die Eltern. Bei dem Mädchen habe aber ein Ansteckungsverdacht bestanden, daher sei die Quarantäne zu Recht angeordnet worden, befand das Gericht. Dass die PCR-Tests schließlich negativ gewesen seien, spiele nach dem Infektionsschutzgesetz keine Rolle. Das Kind sei nachvollziehbar als Kontaktperson eines infizierten Kinds eingestuft worden.
Auch bei der Dauer der Quarantäneanordnung habe die beklagte Stadt Neuss verhältnismäßig gehandelt. Das Mädchen musste nach mutmaßlichen Kontakten zu coronapositiven Kita-Kindern im Frühjahr 2021 mehrfach in häusliche Quarantäne.
Die Eltern hatten behauptet, ihr Kind habe während der 28 Tage schwere seelische Schäden erlitten. Dies schlossen sie aus Wutanfällen und Aggressivität des Mädchens. Ein Gutachten eines Psychiaters oder Psychologen konnten sie nicht vorweisen.
dpa