Seit Anfang des Jahres wurden die strengen Corona-Schutzmaßnahmen nach und nach gelockert. Zum 2. Februar fiel die Maskenpflicht im Personenfernverkehr weg.
Seit 1. März waren Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen galt weiterhin die Maskenpflicht. Und auch diese Pflicht gibt es seit dem 8. April nicht mehr.
Offensichtlich war die Rücknahme richtig, denn: Inzwischen ist die 7-Tage-Inzidenz auf 8,0 gesunken. Die Zahl täglicher Neuinfektionen mit dem Coronavirus pendelt um 1.500. Die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen liegt unter 500.
Also alles wieder wie in den Vor-Corona-Zeiten? Nicht ganz. Am 3. April veröffentlichte nämlich das Robert-Koch-Institut Empfehlungen, wie mit dem Thema Corona in Kliniken umgegangen werden sollte. Es handelt sich um Empfehlungen, nicht um Vorschriften. Daher kann jede Klinik selbst entscheiden, wie sie auf diese Vorgaben reagiert.
Wir haben das Klinikum Westfalen (Knappschaftskrankenhaus) Dortmund, das Klinikum Dortmund, die Klinik Bergmannsheil in Bochum und die Uniklinik Münster gefragt, wie sie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts umsetzen.
Das Ergebnis: Im Kern gehen alle Häuser ähnlich vor. An dieser Stelle nehmen wir das Vorgehen des Klinikums Westfalen als Basis. Sollte ein anderes Haus von deren Vorgehen gravierend abweichen, ergänzen wir das.
1. Was passiert, wenn bei einem Patienten eine Corona-Infektion festgestellt wird?
Infizierte werden isoliert, im Einzelfall werden Infizierte auch zusammengelegt.
2. Wie lange dauert die Isolierung?
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Bei einem leichtem Verlauf wird die Isolierung frühestens nach fünf Tagen aufgehoben, sofern keine Symptome auftreten und ein PCR-Test negativ verlief. Bei schweren Verläufen endet die Isolierung nach sieben Tagen, sofern keine Symptome und ein negativer PCR-Rest vorliegen. In der Uniklinik Münster kann die Isolation je nach Klinik bis zu 14 Tage dauern. Auf jeden Fall solange, bis ein negativer Test vorliegt.
Am Klinikum Westfalen gibt es darüber hinaus die folgenden Regelungen:
- Ist der Patient symptomlos bei positivem PCR-Testergebnis, wird täglich ein weiterer PCR-Test durchgeführt.
- Transporte innerhalb der Klinik erfolgen mit Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske bei Patienten. Mitarbeiter müssen FFP2-Masken und persönliche Schutzausrüstung tragen. Besuche werden auf ein Minimum reduziert.
- Bei externer Verlegung (Heim, Krankenhaus, Reha, etc.) werden die aufnehmende Einrichtung und der Transportdienst informiert. Eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt generell bei neuen positiven Fällen.
3. Was ist mit Patienten, die ungeschützten Kontakt zu Covid-19-erkrankten Mitpatienten hatten?
Kontaktpatienten werden im Einzelzimmer isoliert. Bei negativem PCR-Test und wenn keine Covid-typischen Symptome vorliegen, kann die Isolation am 5. Tag aufgehoben werden. Die Uniklinik Münster legt Wert darauf, dass die isolierten Patienten möglichst keinen Besuch bekommen. Planbare Operationen und andere medizinisch nicht akut notwendige Eingriffe werden verschoben, wenn das vertretbar ist.
Das Klinikum Dortmund stellt Kontakt-Patienten in der Regel für sieben Tage unter Quarantäne. Sie werden nicht mit anderen Patienten auf einem Zimmer untergebracht.
4. Was gilt für Mitarbeiter, wenn diese selbst an Atemwegserkrankungen gleich welcher Art leiden?
Wer unter einer Atemwegserkrankung leidet, muss einen PCR-Test durchführen. Ist das Testergebnis negativ, können sie je nach Erkrankungsschwere mit einer FFP2-Maske arbeiten, müssen aber täglich vor Dienstbeginn einen Schnelltest durchführen. Bei schwerer Erkrankung sind sie arbeitsunfähig.
Das Klinikum Bergmannsheil rät solchen Mitarbeitern, ihren Hausarzt aufzusuchen und je nach Ergebnis entsprechend zu handeln.
Das Klinikum Dortmund und die Uniklinik Münster sagen ganz klar: Wer krank ist, bleibt zuhause. Hier setzt man auf das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter und Hausärzte.
Im Klinikum Westfalen gilt zudem: Sollte jemand trotz Infektion grundsätzlich arbeitsfähig sein, soll er dennoch für ein paar Tage zu Hause bleiben und etwa im Homeoffice arbeiten. Eine Maske wird für die ersten Tage nach der Erkrankung empfohlen.
5. Welche Regeln gelten für Mitarbeiter, die positiv getestet wurden?
Sofern sie keine Symptome haben, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotzdem mit FFP2-Maske arbeiten. Es wird ihnen aber empfohlen, sich vom Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben zu lassen. Letzteres empfiehlt das Bergmannsheil allerdings nur für den Fall, dass Symptome aufgetreten sind.
Die Uniklinik Münster rät: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer keine Symptome hat, soll möglichst im Homeoffice arbeiten.
Vom Klinikum Dortmund heißt es dazu: „Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der politisch festgelegten Einstellung von Mitarbeitertestungen im Gesundheitswesen gibt es hier keinen Unterschied mehr zwischen COVID-19 und anderen Infektionskrankheiten. Die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests und die Feststellung einer Dienstunfähigkeit liegt jetzt bei den Hausärzten.“
6. Was ist mit Mitarbeitern, die ungeschützten Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen hatten (im eigenen Haushalt, im Krankenhaus oder andernorts)?
Die sollen täglich vor Dienstbeginn einen Schnelltest durchführen. Bei Symptomen wird ein PCR-Test fällig. Bis das Ergebnis vorliegt, wird der Mitarbeiter freigestellt.
Im Bergmannsheil und in der Uniklinik Münster ist nicht die Rede von einem Schnelltest vor Dienstbeginn und auch nicht von einer Freistellung, bis das Testergebnis vorliegt.
Das Klinikum Dortmund beantwortet diese Frage so: „Die aktuelle Gesetzeslage setzt auch hier auf das verantwortungsvolle Verhalten der Mitarbeiter im Gesundheitswesen, also ggf. auf die Entwicklung von eigenen Symptomen zu achten und gegebenenfalls den Hausarzt aufzusuchen.“
7. Was gilt für Besucher mit Symptomen einer Atemwegsinfektion?
Wer unter einer ansteckenden Erkrankungen gleich welcher Art leidet, darf Angehörige oder Freunde nicht besuchen, sagt das Klinikum Westfalen.
Das Bergmannsheil ist etwas moderater und gibt nur die „dringende Empfehlung“, bei eigener Erkrankung mit Symptomen keine Besuche in der Klinik zu machen.
Die Uniklinik Münster sagt, dass offensichtlich kranke Besucher die Klinik grundsätzlich nicht betreten sollen. Hier sei das Verantwortungsgefühl jedes einzelnen gefragt. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, von einer Station verwiesen zu werden.
Das Klinikum Dortmund schreibt zu dieser Frage: „Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt hier derzeit ausschließlich auf verantwortungsvolles Handeln der Besucher zu hoffen. Das Tragen von Schutzmasken darf hier nur empfohlen werden.“
9. Gibt es generelle Regeln zur Testung, zu Masken oder anderen Hygienemaßnahmen?
Patientinnen und Patienten werden im Klinikum Westfalen regelmäßig getestet. Treten mehrere Fälle im örtlichen Zusammenhang auf, werden Patienten täglich PCR-getestet, Mitarbeiter absolvieren täglich einen Schnelltest.
Im Bergmannsheil gelten etwas andere Regeln: Patienten werden beim Auftreten von Symptomen getestet. Mitarbeiter mit Symptomen können sich in der Klinik testen oder bei Symptomen einen Hausarzt aufsuchen. Das Tragen von Masken ist bei engem Patientenkontakt und speziellen Tätigkeiten (Verbandswechsel oder ähnliches) vorgeschrieben.
Die Uniklinik Münster rät bei Verdachtsfällen grundsätzlich zu einer Testung. Bei besonderen Risiken sollen Masken getragen werden.
Für das Klinikum Dortmund gilt: „Im Klinikum Dortmund besteht für Mitarbeiter weiterhin ein Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bei engen Patientenkontakten.“ Im Übrigen schreibt das Klinikum Dortmund: „Im Klinikum Dortmund werden alle stationären Patienten bei Aufnahme mittels PCR auf Covid-19 getestet.
Darüber hinaus werden Patienten beim Auftreten von Symptomen sofort mittels PCR auf Covid-19 aber auch auf Influenza und RSV-Infektionen untersucht.
Im Hygienemanagement des Klinikums ist klar festgelegt, dass definierte Präventionsmaßnahmen schon beim Auftreten von Symptomen von oder anderen Hinweisen auf eine Infektionserkrankung einzuleiten sind.“
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