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Corona-Hilfe beantragt: Fröndenberger wegen Betrugs vor Gericht
Amtsgericht Unna
Schon in der ersten Welle konnten Unternehmen, die wirtschaftlich unter der Pandemie litten, Corona-Hilfe beantragen. Das soll ein Fröndenberger ohne das Recht dazu getan haben.
Im ersten Corona-Lockdown soll ein Fröndenberger Soforthilfe für seinen Betrieb beantragt haben, obwohl ihm das Geld nicht zustand. Nun stand er wegen Subventionsbetrugs vor dem Amtsgericht Unna. Nicht zum letzten Mal.
Im April 2020, so zumindest der Vorwurf, beantragte er 9000 Euro Soforthilfe und versicherte in dem Kontext, dass seine wirtschaftliche Tätigkeit durch Corona massiv eingeschränkt werde und es vor Ende 2019 keine Liquiditätsengpässe gegeben habe. Laut Anklage hatte der 48-Jährige jedoch unter anderem fast 150.000 Euro Steuerschulden und sein Konto wurde gepfändet. Zu einer Auszahlung der Soforthilfe kam es nicht, vielmehr wurde ihm einige Zeit später ein Strafbefehl zugestellt: Er sollte 1200 Euro Geldstrafe zahlen – und er legte Einspruch ein.
Nach dem Einspruch wurde der Fall nun verhandelt. Der Angeklagte schwieg, sein Verteidiger ergriff das Wort. Er betonte, dass es nicht zur Auszahlung gekommen sei. Zudem wüssten sie gar nicht, ob sein Mandant den Antrag gestellt habe. Es könne auch eine gutmeinende Person gewesen sein. Ferner sei für einen juristischen Laien nicht verständlich, dass es um die allgemeine wirtschaftliche Situation und nicht nur um die des Betriebs gegangen sei. Das Gericht entschied, bei der Bezirksregierung anzufragen, ob sich klären lässt, wer den Online-Antrag stellte. Demnächst gibt es einen weiteren Termin.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
