
© Friederichs
Mendenerin lernt vor Gericht: Einen Zettel mit Daten zu hinterlassen, gilt als Unfallflucht
Amtsgericht Menden
Sie war im Glauben, das Richtige zu tun – und muss am Ende doch Strafe zahlen. Aus der Unfallflucht einer Mendenerin kann jetzt jeder lernen, der ähnlich falsch gehandelt hätte.
Der Vorfall liegt eine Weile zurück: Am 6. Dezember vergangenen Jahres fährt eine Frau an der Hermann-Löns-Straße in Menden rückwärts aus einer Parklücke. Sie kracht in einen parkenden Wagen. Höhe des Fremdschadens: 3307,85 Euro. Ein paar Minuten wartet die 39-Jährige, dann verlässt sie wegen eines Termins den Unfallort. Allerdings hinterlässt sie einen Zettel mit ihren Daten. Nach ihrem Termin, etwa eine Stunde nach dem Unfall, hat sich noch niemand bei ihr gemeldet. Sie beschließt, zur Polizei zu fahren, und dort den von ihr verursachten Unfall zu melden. Hat sich die Mendenerin dennoch strafbar gemacht?
Die Antwort ist ganz klar: ja. Deshalb ist ihr ein Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort über 1200 Euro Strafe zugegangen. Dagegen legte die Frau jedoch Einspruch ein, und der Fall landete im Amtsgericht Menden. Dort erklärte die Angeklagte, sie habe deshalb nicht sofort die Polizei gerufen, da ihr vor sechs Jahren auch ein Fahrzeug in ihr Auto gefahren sei. Damals sei der Verursacher geflohen. Sie habe sich das Kennzeichen gemerkt und bei der Polizei angerufen. Die Beamten hätten erklärt, dass sie wegen eines Blechschadens nicht rausfahren würden. Sie habe gedacht, so die 39-Jährige, das sei auch im vorliegenden Fall so.
Frau hätte die Polizei rufen und warten müssen
Der Richter machte der Frau klar, dass das Hinterlassen eines Zettels nicht ausreiche. Sie hätte die Polizei rufen und warten müssen. Und auch, dass sie hinterher von sich aus zur Polizei gegangen sei, befreie sie nicht vom Tatbestand der Unfallflucht.
Der Verteidiger der Mendenerin setzte sich für seine Mandantin ein und erbat, das Verfahren einzustellen. Nach dem Strafgesetzbuch habe sich die Frau nicht richtig verhalten, gab der Anwalt zu. Allerdings sei ihr Verhalten lebensnah. Und im Vergleich zu anderen, die in der Hoffnung, nicht gesehen worden zu sein, fließen, habe sich seine Mandanten gut verhalten. Das sah auch der Richter letztlich so. Mit Zustimmung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte er das Verfahren gegen die 39-Jährige vorläufig ein. Und zwar gegen eine Zahlung von 1500 Euro an die deutsche Krebsforschung. Zwar muss die Angeklagte jetzt mehr Geld zahlen als im Strafbefehl, ist aber nicht mit einem Urteil vorbestraft.
Mendenerin bekam ihren Führerschein vom Richter zurück
Am Unfalltag hatte die Frau ihren Führerschein abgeben müssen. Damit war sie jetzt etwa drei Monate ohne. Nun bekam sie ihn vom Richter zurück.
Ist im Land Brandenburg geboren, fühlt sich seit 2008 in Nordrhein-Westfalen wohl. Nach ihrem Volontariat und einer zweijährigen Redaktionatätigkeit hat sie ihre Liebe für die Gerichtsberichterstattung entdeckt. Seither ist sie in vielen Sitzungssälen anzutreffen.
