Bundesweite Stallpflicht gegen Vogelgrippe gefordert

Mit einer allgemeinen Stallpflicht könnte eine Ausbreitung der Vogelgrippe verhindert werden. Davon ist der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft überzeugt. Für die Zucht von Weihnachtsgänsen wäre das aber ein echtes Problem.

Berlin (dpa)

11.11.2016, 16:40 Uhr / Lesedauer: 1 min

Eine Tierärztin untersucht zwei tote Reiherenten. Foto: Felix Kästle/dpa

Eine Tierärztin untersucht zwei tote Reiherenten. Foto: Felix Kästle/dpa

Im Kampf gegen die Vogelgrippe hat der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel gefordert. "Wir müssen schneller sein, als sich das Virus ausbreitet", sagte ZDG-Vizepräsident Friedrich Otto Ripke der Deutschen Presse-Agentur.

Die Stallpflicht dürfe aber nicht die heimische Produktion von Weihnachtsgänsen gefährden, sagte Ripke. Gänse werden zum Großteil im Freien gehalten. Im Stall würden sie oft aggressiv und verletzten einander. Dann könne man die Tiere nicht mehr verkaufen. Daher müsse bei der Gänsezucht im Einzelfall geprüft werden, ob eine Stallpflicht nötig sei. Es dürfe nicht passieren, dass im Ausland gemästete Tiere importiert werden müssten. Dort werden Gänse teils "gestopft", also zwangsernährt. Diese Praxis ist in Deutschland verboten.

Während der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie ist bislang ein deutscher Geflügelbetrieb in Schleswig-Holstein von dem gefährlichen Erreger H5N8 betroffen. In einem weiteren in Mecklenburg-Vorpommern besteht der Verdacht. Aus mindestens sieben europäischen Ländern wurden H5N8-Nachweise bei Wildvögeln oder in Geflügelbeständen gemeldet.

Der Erreger H5N8, der derzeit in Europa grassiert, unterscheide sich von denen, die er von vergangenen Epidemien kenne, sagte Ripke. Das Virus habe erstmalig eine Vielzahl Wildvögel getötet, die sonst gewöhnlich eher nicht an der Vogelgrippe verendeten. Der Erreger mutiere sehr stark, "es gibt immer wieder neue Formen", sagte Ripke.

Wenn die Vogelgrippe in einem Betrieb ausbreche, werde in der Umgebung ein sogenannter Sperrradius errichtet. Innerhalb dieser Zone würden alle Tiere getötet - "weil wir immer noch nicht behandeln können", sagte Ripke. "Dann entstehen hohe wirtschaftliche Schäden."

Geflügelhalter in Gegenden mit vielen Betrieben - wie zum Beispiel in Niedersachsen - litten besonders stark unter solchen Maßnahmen. Denn in den Sperrbezirken befänden sich oft mehrere Betriebe, in denen die Tiere dann ausnahmslos getötet werden müssten.