Bund will bei Verfassungsschutz mehr Kompetenzen
Die Bundesregierung plant eine weitreichende Reform des Verfassungsschutzes. Dabei sollen - als Konsequenz aus den schweren Versäumnissen bei der Fahndung nach der Neonazi-Terrorzelle - die Kompetenzen des Bundes erheblich gestärkt werden.

Die Zentrale des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) in Köln. Der Bund will seine Kompetenzen beim Verfassungsschutz erweitern. Foto: Marius Becker/Archiv
Nach Angaben aus Sicherheitskreisen sollen die 16 Landesämter für Verfassungsschutz zwar erhalten bleiben, aber zur Weitergabe aller Informationen verpflichtet werden. In Einzelfällen kann der Bund die Koordinierung an sich ziehen.
Das am Montag - einen Tag vor der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern - bekanntgewordene Konzept sieht vor, dass der Bund künftig die Beobachtung gewaltbereiter Gruppen und Personen übernimmt. Die Länder konzentrieren sich demnach vor allem auf die Beobachtung zugelassener Organisationen. An der Beobachtung von Teilen der Linken wird sich nichts ändern.
Deutliche Kritik an dem Konzept kam aus Nordrhein-Westfalen. Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte dem «Tagesspiegel» (Dienstag): «Eine Verlagerung der Verfassungsschutz-Kompetenzen der Länder an den Bund lehne ich strikt ab.» Der Bund solle erst einmal Mängel im eigenen Bereich abstellen, statt neue Befugnisse zu fordern. «Eine zentralistische Mega-Behörde statt parlamentarischer Kontrolle vor Ort ist ein Sicherheitsrisiko», meinte Jäger.
Die CDU-geführten Bundesländer warnten vor Kompetenzgerangel. «Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen klar formuliert sein», sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur dpa. Bei dem Treffen an diesem Dienstag in Berlin wollten die Länder dem Bund ein von SPD und CDU abgestimmtes gemeinsames Strategiepapier vorlegen. Der hessische Innenminister Boris Rhein forderte in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Dienstag) eine gesetzliche Pflicht zum Nachrichtenaustausch.
Genau das sieht der Entwurf des Bundesinnenministeriums den Angaben zufolge vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz solle künftig die Befugnis erhalten, auch in den Ländern Daten zu erheben und wo notwendig die Koordinierung und die zentrale Auswertung zu übernehmen. Die Landesämter sollen verpflichtet werden, sämtliche relevanten Informationen an den Bund weiter zu geben. Verbindungsbeamte des Bundes sollen in den Landesämtern für Verfassungsschutz tätig werden.
Die Vorschläge, mit denen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in die Sitzung mit den Ländern geht, sehen eine Konzentration des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Kernaufgaben vor. Die Länder sollen sich auf die Beobachtung legalistischer, also nicht gewaltbereiter Gruppen konzentrieren. Künftig soll beim Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern das Prinzip «vollständige Information» gelten, und nicht wie bisher «Kenntnis nur wenn nötig.»
Die Existenz der Landesämter für Verfassungsschutz stellt die Bundesregierung nicht infrage. Verbessert werden soll aber die Kommunikation in beide Richtungen. Auch die Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Parlament soll erhöht werden. So ist eine halbjährliche Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden im Bundestag vorgesehen.
Mit einheitlichen Vorgaben soll auch das Anwerben und Führen sogenannter V-Leute verbessert werden. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz soll dafür eine zentrale Stelle eingerichtet werden. Das Kontrollgremium des Bundestages soll künftig dem Einsatz von V-Leuten in bestimmten Bereichen grundsätzlich zustimmen müssen.
Weiter sieht das Konzept eine bessere Aus- und Fortbildung und eine Stärkung des innerbehördlichen Datenschutzbeauftragten vor. So müsse auch gesetzlich geregelt werden, wie künftig mit Aktenvernichtung im Amt wie im Fall der NSU-Terrorzelle umgegangen werde. Auch die Zusammenarbeit mit Bundespolizei und Bundeskriminalamt soll verbessert, die Kompetenz zur Abwehr von Cyber-Attacken im Bundesamt soll gestärkt werden.