Bund-Länder-Plan: Lockdown-Verlängerung - aber mit Lockerungen
Coronavirus
Der Corona-Lockdown wird möglicherweise bis zum 28. März verlängert. Dies ist mit mehreren Öffnungsschritten verbunden. Das geht aus einem Entwurf aus dem Kanzleramt hervor.

Der Shutdown soll verlängert werden - das geht aus einem Entwurf aus dem Kanzleramt hervor. © picture alliance/dpa/AFP Pool
Die Bürger müssen sich auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns um drei Wochen bis zum 28. März einstellen – können aber in dieser Zeit mit mehreren Öffnungsschritten rechnen: etwa mit einer Lockerung der Kontaktbeschränkungen ab 8. März. Und: Anders als im Lockdown vor einem Jahr sollen Verwandtenbesuche zu Ostern diesmal möglich sein: Vom 2. bis 5. April sollen Treffen des eigenen Hausstands mit vier weiteren Menschen erlaubt werden, plus Kinder bis 14 Jahre.
Das geht aus einem Entwurf aus dem Kanzleramt für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) an diesem Mittwoch hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Daran mitgearbeitet haben die Länder Berlin und Bayern sowie das Finanzministerium. Sie bilden gemeinsam die sogenannte Vierergruppe, die die Ministerpräsidentenkonferenz vorbereiten. Die MPK hat aber das letzte Wort.
Abkehr von Merkels Festhalten an 35er-Inzidenzwert
Unklar ist in mehreren Bereichen noch, welche Zahl an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen als Grenzwert für Schutz- und Lockdownmaßnahmen gelten soll. Offensichtlich weicht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren harten Kurs der 35er-Inzidenz auf.
Es soll aber eine „Notbremse“ verabredet werden: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen – in dem Entwurf allerdings noch nicht definierten – Wert an, sollen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die jetzigen Lockdownregeln wieder in Kraft treten.
Von den Öffnungsperspektiven ausgeschlossen wurden in dem Entwurf noch: Gastronomie im Innenbereich, Veranstaltungen, Reisen und Hotels. Darüber müsse im Lichte der Infektionslage, einer verbesserten Teststrategie, der Impfquote und der Verbreitung von Virusmutanten beraten werden – und zwar bei der übernächsten MPK, vermutlich am 24. März. In die Impfstrategie sollen in Kürze auch die Hausärzte einbezogen werden.
Der erste Öffnungsschritt
Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten soll von diesem Montag an wieder erweitert werden. Danach könnten private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre würden dabei nicht mitgezählt. Derzeit gilt, dass sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person treffen darf, Kinder nicht eingerechnet.
Allerdings: Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region wieder deutlich ansteige, würden die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft. Dann soll sich wieder nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen dürfen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet. Was als deutlicher Anstieg bezeichnet wird, war noch offen.
Der zweite Öffnungsschritt
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollten künftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden, heißt es ferner. Sie könnten mit Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Kundenzahl (ein Kunde pro 20 Quadratmeter) wieder öffnen.
Hoffnung auch für die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen: Sie sollen ebenfalls mit Hygienekonzepten wieder starten können – zusätzliche Voraussetzung soll aber ein tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal sein.
Testen, testen, testen
Die Corona-Teststrategie soll ergänzt werden: Die Länder sollen sicherstellen, dass dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche ein Angebot von kostenlosen Schnelltests gemacht wird. Die Anzahl war noch offen. In dem Entwurf werden ein oder zwei solcher Tests vorgeschlagen – ebenso in Unternehmen, die verpflichtet werden sollen, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche ein solches Angebot zu machen.
In dem Papier wird gewarnt, dass der Anteil der britischen Virusvariante B.1.1.7 an den Infektionen in Deutschland schnell ansteige. „Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen, wie gefährlich die verschiedenen Covid-19-Varianten sind.“ Bisher seien die Hygiene-, Abstands- und Lüftungssregeln, die effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Kontaktbeschränkungen die wesentlichen Mittel im Kampf gegen die Pandemie gewesen. Jetzt veränderten zwei Faktoren die Sicht auf das Pandemiegeschehen: „Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen.“
Lockerung der 35er-Inzidenz-Linie
In wenigen Wochen würden die ältesten Bürgerinnen und Bürger geimpft sein. Je höher die Impfquote, desto größer die berechtigte Hoffnung auf eine leichtere Eindämmung der Fallzahlen im Sommer „und auf eine Rückkehr zur Normalität“.
Und: „Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich würden.“
Das bedeutet eine Abkehr vom bisher klaren Festhalten an den Inzidenzwerten.
So heißt es ferner: „In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter [35/50] Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“
Die eckige Klammer steht für die zwei möglichen Vorschläge: entweder ein strikterer Kurs mit der 35er-Inzidenz oder schon mehr Möglichkeiten bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.
Die Frage der Inzidenz dürfte eine der schwierigsten am Mittwoch werden.
Der dritte Öffnungsschritt
Für einen dritten Öffnungsschritt soll das die Grundlage sein: Wird in dem Land oder einer Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreicht, sind folgende Öffnungen möglich: die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.
Ferner soll kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich und auch auf Außensportanlagen möglich sein.
Für höhere – und zunächst nicht definierte – Werte werden für die Öffnung des Einzelhandels sogenannte „Click and meet“-Angebote ins Gespräch gebracht – wonach ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann. Ähnliches solle dann für Museen, Zoos und Gedenkstätten gelten.
Der vierte Öffnungsschritt
Der Vorschlag lautet: Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, kann es weitere Öffnungen geben.
Variante eins: Wenn die Inzidenz unter 35 bleibt, könnten die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos aufmachen und kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich zugelassen werden.
Variante zwei: Bei einem höheren – in dem Entwurf noch nicht genannten – Inzidenzwert kann die Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung geöffnet werden. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich, ebenso für Theater, Konzert- und Opernhäusern und Kinos und den Sport.
Notbremse: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen noch höher, treten die jetzigen Lockdownregeln wieder in Kraft.
Der Artikel "Bund-Länder-Plan: Lockdown-Verlängerung - aber mit Lockerungen" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.