Bistum im Ruhrgebiet will nicht mehr wegen sexueller Orientierung kündigen

Katholische Kirche

Homosexualität in der Katholischen Kirche ist noch immer ein Tabu. Das Ruhrbistum in Essen möchte nun Vorreiter sein und Mitarbeiter nicht mehr wegen ihrer sexuellen Orientierung kündigen.

Essen

15.02.2022, 04:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Generalvikar Klaus Pfeffer steht vor dem Gebäude des Bistum Essen.

Der Generalvikar Klaus Pfeffer steht vor dem Gebäude des Bistum Essen. © Fabian Strauch/dpa

Das Ruhrbistum hat seinen Beschäftigten zugesichert, dass niemand mehr arbeitsrechtliche Probleme oder eine Kündigung wegen seiner privaten oder sexuellen Orientierung befürchten muss. Das gelte für homosexuelle Ehen, wiederverheiratete Geschiedene oder Partnerschaften ohne Trauschein, teilte das Bistum am Montag mit.

Das Bistum veröffentlichte einen entsprechenden Brief, den Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck und der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer an die rund 3800 Religionslehrer, Verwaltungs- und Erwachsenenbildungsmitarbeiter in seinem Bistum geschickt habe.

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Betroffene seien wegen der arbeitsrechtlichen Vorgaben für den kirchlichen Dienst teilweise zu „unwürdigen Lebensweisen“ gezwungen gewesen, um Sanktionen zu vermeiden. „Unsere Kirche hat hier menschliches Leid verursacht und Schuld auf sich geladen“, heißt es in dem Brief.

Das Ruhrbistum verzichte schon seit längerer Zeit in seinem Gebiet darauf, die bestehenden arbeitsrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Nun müssten sie aber auch in der katholischen Kirche deutschlandweit „verbindlich und rechtssicher beendet“ werden, forderte Overbeck. Unter den Generalvikaren und Bischöfen in Deutschland zeichne sich eine Mehrheit für eine entsprechende Reform des Arbeitsrechts ab.

Elf Generalvikare der katholischen Kirche forderten in einem am Montag veröffentlichten Appell an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, den sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für Geschiedene und Homosexuelle. In dem offenen Brief sprachen sie sich dafür aus, die Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer abzuschließen. Generalvikare sind die Stellvertreter eines Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben.

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Ende Januar hatten sich in einer beispiellosen Aktion unter dem Motto #OutInChurch 125 nicht heterosexuelle Priester und Kirchenmitarbeiter geoutet, die bis dahin aus Furcht vor Konsequenzen ihre sexuelle Identität verborgen hatten. Die Generalvikare erklärten, das kirchliche Arbeitsrecht habe unzählige Leidensgeschichten hervorgerufen. Nach wie vor erlebten Mitarbeitende der Kirche eine „Kultur der Angst“, die belastend und verletzend sei und Menschen psychisch oder physisch krank werden lasse.

dpa

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