Bezirkssportgericht rollt Fall neu aus Bekommt Cappenberg Neuansetzung gegen Bausenhagen?

Bezirkssportgericht rollt Fall neu aus
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Noch ist das Thema nicht durch: Mitte September ist dem Schiedsrichter in der Partie der Fußball-Kreisliga A2 Unna-Hamm zwischen dem SV Bausenhagen und GS Cappenberg ein Fehler unterlaufen; er untersagte regelwidrig beiden Teams einen fünften Wechsel. Im Nachgang kam es zu einem Einspruch seitens der Cappenberger, die das Spiel sportlich mit 0:2 verloren hatten. Und das Kreissportgericht Unna-Hamm (KSG) um den Vorsitzenden Michael Zahorodnyj hatte den Gästen recht gegeben und gab im Urteil bekannt, dass die Partie neu angesetzt werden müsse und GSC somit ein Wiederholungsspiel bekommt.

Berufung des SV Bausenhagen - Bezirkssportgericht tagt

Der SV Bausenhagen war mit dem Urteil jedoch alles andere als einverstanden, plädierte darauf, dass auch ein fünfter Wechsel für Cappenberg für das Endergebnis nicht mehr allzu entscheidend gewesen wäre. „Es fühlt sich so an, als ob man uns etwas weggenommen hat“, erklärte nach der Verhandlung bereits Sebastian Andree, Spieler des SVB. Auch in unserer Umfrage zu dem Thema war die Mehrheit der Menschen der Meinung, dass das Ergebnis Bestand haben sollte.

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Die Fröndenberger wollten sich laut Abteilungsleiter Felix Holtheuer beraten und dann entscheiden, wie man weiter vorgehen würde. Inzwischen ist klar: Der SV Bausenhagen geht in Berufung. Am heutigen Montagabend (13. November, 17.30 Uhr) tagt das Bezirkssportgericht Mitte in Kaiserau und wird sich des Falles in einem schriftlichen Verfahren annehmen.

Bezirkssportgericht kippte letzte Saison ein erstes Urteil

„Es gibt bereits eine Tendenz. Die kann ich aber natürlich noch nicht verraten“, sagte Sportrichter Andreas Pfeffer am Montag wenige Stunden vor der Verhandlung.

In der vergangenen Saison hatte das Bezirkssportgericht ein Urteil des KSG noch gekippt, gab nach einem langen Hin und Her BR Billmerich recht, nachdem der FC Overberge Einspruch gegen die Spielwertung in der „Billmericher Regenschlacht“ eingelegt hatte und zunächst vom KSG recht bekam. Auch gegen das Urteil des Bezirkssportgericht ging der FCO damals in Berufung, zog diese jedoch vor der nächsten Verhandlung vor dem Verbandssportgericht wieder zurück.