Der Traum vom eigenen Haus geht meist einher mit dem Traum von einem eigenen Stück Garten. Wer jedoch auf einem alten Zechengelände bauen will, der muss einiges an Auflagen beachten. Denn damit dort gefahrlos gelebt werden kann, muss vor dem Bau der Boden aufbereitet werden.
Im Fall der Waldsiedlung auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Grimberg 3/4 in Bergkamen-Weddinghofen, im Volksmund Kuckuck genannt, gilt das auch. Allerdings sind die Fachleute der Projektgesellschaft Wohnen in der Waldsiedlung GmbH, Thomas Rehfeuter, Projektleiter Flächenentwicklung bei der RAG Montanimmobilien, und Thomas Engels, Projektleiter der DMT, beim Weddinghofener Gelände ziemlich entspannt. „Es gab dort keine Kokerei, kein Benzol, wir fanden generell nur eine geringfügige Belastung und keine Gefährdungslage für Boden, Wasser und Mensch vor“, hieß es im Bauausschuss beim Sachstandsbericht zur Flächenaufbereitung. Dennoch wird Hand angelegt - mit Folgen.
Um genügend Puffer zwischen Häusern und Gärten sowie dem Grund des Zechengeländes zu haben, wurde das Gelände an manchen Stellen bis zu drei Meter hoch angefüllt. Der dafür eingebrachte Boden wurde mittels Proben untersucht. Je besser das Ergebnis, desto näher liegt der an der Oberfläche.
Wo die Häuser gebaut wurden, wären alle alten Lasten abgetragen worden, um eine vernünftige Gründung der Gebäude zu ermöglichen, bei den geplanten Grünflächen sei das aber nicht nötig gewesen, weshalb sich dort im Erdreich noch größere Betonteile mit Eisenanteil finden könnten.
„Wir investieren zehn Millionen Euro in das Gelände“, versicherte Rehfeuter jedoch, dass an keiner Stelle gespart würde.

Dennoch hat die Geschichte des Geländes Auswirkungen auf die Häuslebauer - und auch künftige Besitzer-Generationen. „Kann das in 30 Jahren Probleme geben, wenn sich keiner mehr an die Auflagen erinnern kann?“, fragte Stephan Wehmeyer (CDU)? Welche Restriktionen gäbe es?
Die Einträge, die ins Grundbuch eingetragen werden, müssen von allen künftigen Besitzern befolgt werden. Für die Bauherren und Erstbesitzer gelte zunächst, dass die Häuser nicht unterkellert werden dürfen, erklärte Engels. „Ansonsten haben wir drei Meter sauberen Boden um die Häuser. Also können im Garten problemlos Gemüse und Bäume angepflanzt werden.“ Allerdings dürfe bei Bauprojekten wie zum Beispiel einem Pool nicht unter das Niveau des ursprünglichen Geländeverlaufs ausgekoffert werden. In den Sanierungsunterlagen, die es für das Gelände gibt, finden sich daher Querschnitte, die deutlich machen, an welcher Stelle wieviel Fremdboden eingebracht wurde.