Badeunfälle in Flüssen und Seen in NRW Was Betroffene und Helfer im Notfall tun sollten

Badeunfälle in Flüssen und Seen in NRW: Was Betroffene und Helfer im Notfall tun sollten
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In den ersten sieben Monaten des Jahres sind in Nordrhein-Westfalen 42 Menschen ertrunken. Das hatte die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in einer Zwischenbilanz Anfang August bekannt gegeben. Der jüngste Badeunfall mit tödlichem Ausgang passierte erst am vergangenen Wochenende und wird ebenfalls in die Statistik der DLRG einfließen.

In der Ruhr bei Hattingen war am Samstagabend (10.8.) ein Mann untergegangen, die Feuerwehr konnte ihn zunächst wiederbeleben, doch wenige Stunden später verstarb er im Krankenhaus. In der gleichen Woche ist ein vierjähriger Junge im Duisburger Yachthafen von einem Hausboot ins Wasser gefallen und gestorben. Am Bertasee in Duisburg war eine Woche zuvor ein 16 Jahre alter Nachwuchsspieler von Fortuna Düsseldorf ertrunken. Die Duisburger Feuerwehr samt Wasserrettungsstaffel war sofort alarmiert worden und konnte den Jungen im Wasser finden und reanimieren. Doch auch er überlebte nicht.

Mindestens 378 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland ertrunken. 2022 wurden noch 355 tödliche Badeunfälle gezählt. Unter Ertrinken versteht man nach DLRG-Angaben das Eintauchen in oder unter Wasser, wobei es zum lebensbedrohlichen Sauerstoffmangel kommt. Das kann bei Bewusstsein oder in Bewusstlosigkeit passieren, etwa nach einem Sturz oder einem Kopfsprung auf ein Hindernis unter Wasser.

Für die steigende Zahl der Ertrunkenen gibt es nach DLRG-Angaben mehrere Gründe: Neben Wassersport- und Badeunfällen nannten die Wasserretter Unfälle in Hochwassergebieten. Außerdem halten sich die Menschen demnach früher im Jahr und häufiger am Wasser auf. Allein im Monat April waren es 29 Badetote - nach 14 im Vorjahresmonat.

Verhaltenstipps der DLRG beim Schwimmen in Flüssen und Seen

Die DLRG warnt regelmäßig vom Baden insbesondere in großen Flüssen wie dem Rhein und der Ruhr.

Wer sich dennoch bei schönem Wetter in offenen Gewässern abkühlen möchte, sollte einige Verhaltenstipps berücksichtigen, um Badeunfälle zu vermeiden.

  • nicht alleine Schwimmen gehen
  • niemals alkoholisiert Schwimmen gehen
  • nicht bei Dunkelheit schwimmen
  • nicht in unbekannte Gewässer springen
  • die eigenen Kräfte nicht überschätzen
  • die Kälte des Wassers und die Strömung beachten
  • niemals im Bereich von Wehren schwimmen
  • Gefahr durch Boots- und Schiffsverkehr beachten
  • bei Bootsfahrten etc. passende Schwimmwesten tragen
  • örtliche Badeverbote beachten
  • nicht im Bereich von Hafenanlagen, Schleusen und Brücken schwimmen
  • sich über die speziellen Gefahren vor Ort informieren

Was tun, wenn man doch in Not geraten ist?

Auch zur Selbstrettung bei Badeunfällen hat die DLRG Verhaltensregeln aufgestellt. Hier ein Überblick:

  • Selbstrettung bei Strömung: Mit der Strömung treiben lassen und versuchen, langsam – schräg und mit der Strömung – ans Ufer zu kommen. Selbst wenn man dadurch das Gefühl bekommt, etwas zu sehr abzutreiben, ist dies laut DLRG die sicherste Methode, um das Ufer zu erreichen.
  • Selbstrettung bei Erschöpfung: Auf den Rücken legen und mit den Füßen nach vorne treiben lassen, wenn die eigenen Kräfte so stark nachgelassen haben, dass man der Erschöpfung nahe ist.
  • Selbstrettung bei einem Krampf: Wenn ein Krampf verspürt wird, sollte der Schwimmer Ruhe bewahren und versuchen, zum Ufer zu schwimmen. Gelingt dies nicht, dann kann der Krampf auch im Wasser durch Dehnung des Muskels gelöst werden. Spannung und Entspannung werden abwechselnd wiederholt, bis sich der Krampf löst und der Schmerz nachlässt.
  • Auf sich aufmerksam machen mit lauten Rufen

Wenn ein anderer Mensch in Not gerät, sollte man den Notruf 112 anrufen und das Unglück melden. Dabei sollte genau beschrieben werden, wo und wohin die Person treibt.

Warum ist das Schwimmen im Rhein nicht generell verboten?

Das Schwimmen im Rhein kann lebensgefährlich werden, ist aber generell nicht verboten. Das Gesetz verbietet das Baden bislang nur an bestimmten Stellen. Nur 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen gilt ein Badeverbot, wie die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ihrer Internetseite schreibt. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften dürfe ebenfalls nicht geschwommen werden.

"Wer zum Schwimmen in den Rhein geht, der kann genauso gut auf der Autobahn joggen gehen. Der Strom ist lebensgefährlich", heißt es auf der Website der Düsseldorfer Rathausführung weiter. Allein die Stadt Duisburg hat ein Badeverbot für den Rhein ausgesprochen. Beim Verstoß dagegen muss man eine dreistellige Summe zahlen.

Um überall am Rhein ein Badeverbot durchzusetzen, müsste der Bund ein generelles Gesetz veranlassen. Auch wenn es so ein generelles Badeverbot im Rhein gebe, wäre die Durchsetzung sehr schwierig, da die DLRG und die Wasserschutzpolizei nicht überall gleichzeitig sein könnten. Das sagte Marco Vogt, Pressesprecher des DLRG-Landesverbands Rheinland-Pfalz e.V. dem WDR. Einige DLRG Rettungsschwimmer und Ortsverbände wie der DLRG Krefeld wünschen sich dennoch ein generelles Badeverbot für den Rhein.

mit dpa

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