Das Justizzentrum Bochum.

Bei dem Fall eines früh verstorbenen Säuglings stehen nun eine Ärztin und die Hebamme unter verdacht. © dpa/Archiv

Baby tot: Ärztin und Hebamme stehen unter Verdacht

rnLandgericht Bochum

Vor knapp vier Jahren ist ein Säugling in einer Klinik in Herne nur kurz nach der Geburt verstorben. Eine Ärztin und eine Hebamme sollen für den Tod des Neugeborenen verantwortlich sein.

von Werner von Braunschweig

Bochum

, 20.05.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Der Tod eines Säuglings nur wenige Stunden nach einer komplizierten Geburt beschäftigt demnächst das Bochumer Landgericht. Neben einer Assistenzärztin eines Herner Krankenhauses ist unter anderem auch eine Hebamme angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen vor, vor inzwischen fast vier Jahren „durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht“ zu haben. Nachdem sich die werdende Mutter am späten Nachmittag des 2. August 2018 aufgrund sich wiederholender Wehen im Krankenhaus vorgestellt hatte, soll laut Anklage die Hebamme sich bereits kurz darauf zeigende Hinweise auf einen Sauerstoffmangel des Fötus verkannt und erst verspätet einen Arzt hinzugerufen haben.

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Fahrlässige Tötung?

Die mitangeklagte Assistenzärztin soll es anschließend pflichtwidrig unterlassen haben, eine Geburt durch einen Kaiserschnitt vorzunehmen, obwohl bereits ein gemessener Abfall der Herzfrequenz auf einen Sauerstoffmangel des Fötus hingedeutet haben soll.

Laut Anklage erfolgte die Geburt des Säuglingsmädchens schließlich gegen Abend nach Durchführung einer „Zangengeburt“. Etwa eineinhalb Tage später verstarb der anfangs noch reanimierte Säugling in einer Klinik in Witten.

Im bevorstehenden Prozess vor der 1. Strafkammer wird um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gehen. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ein ursprünglich für Freitag (20.5.) angesetzter Prozessauftakt musste wegen eines Krankheitsfalls kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben werden.