Autos mit Steinen beworfen Jugendliche müssen nicht ins Gefängnis

Autos mit Steinen beworfen: Jugendliche müssen nicht ins Gefängnis
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Eier, Silvesterraketen, Steine: Zwei Jugendliche aus Gelsenkirchen haben an einer Tunnelausfahrt mehrfach Gegenstände auf Autos geworfen. Windschutzscheiben splitterten, wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt. Am Mittwoch (29.3.2023) sind die beiden 14- und 15-Jährigen am Essener Landgericht zu jeweils 22 Monaten Jugendhaft verurteilt worden.

Was ihnen damals durch den Kopf gegangen ist, bleibt unklar. Das Strafverfahren fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Rande des Prozesses war davon die Rede, dass man sich möglicherweise gegenseitig immer weiter hochgepuscht hat.

Kein Mordversuch

Tatort war der Vincketunnel in Gelsenkirchen – im Dezember 2022 und im Januar 2023. Die Steine stammten von einer Gehwegplatte, die zuvor zerkleinert worden war. Schnell sollen die Autos allerdings nicht gefahren sein. An der Tunnelausfahrt galt Tempo 40.

Die Anklage hatte ursprünglich auf Mordversuch gelautet. Einen Tötungsvorsatz konnten die Richter jedoch nicht feststellen. Das Urteil lautet nun unter anderem auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Bei dem jüngeren Angeklagten ist die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden, bei dem älteren wird darüber erst später entschieden. Er befindet sich in einer Intensivwohngruppe, die als Alternative zur Untersuchungshaft gilt.

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