Diese Tat war der absolute Alptraum: Vor rund neun Monaten hat ein Mann aus Mülheim/ Ruhr seine Ex-Partnerin erstochen – vor den Augen der drei gemeinsamen Kinder. Im Prozess am Duisburger Landgericht droht dem 34-Jährigen nun lebenslange Haft wegen Mordes. Am Tag der geplanten Urteilsverkündung gab es jedoch eine Überraschung.
Die Richter haben die Entscheidung am Montag (27.03.2023) noch einmal vertagt. Hintergrund ist ein Antrag des Verteidigers. Er möchte sich mit seinem Mandanten noch einmal intensiv besprochen, um möglicherweise weitere Angaben zu machen. Bisher hatte sich der Angeklagte nur mit wenigen Sätzen zu der Tat geäußert. Dabei hieß es: „Es trifft zu, dass ich die Frau getötet habe. Ich bedaure meine Tat und schäme mich sehr dafür.“
Bluttat am Spielplatz
Es war der Abend des 14. Juni letzten Jahres. Der Angeklagte soll seiner bereits getrennt von ihm lebenden Ex-Partnerin an einem Spielplatz aufgelauert haben. In der Hand hielt er laut Anklage ein wuchtiges Messer. Die Klingenlänge wurde später mit 15 Zentimetern angegeben, die Breite mit fünf Zentimetern.
Die drei-, sieben- und neunjährigen Kinder sollen ihren Papa noch angefleht haben, Mama endlich in Ruhe zu lassen. Doch ihr Weinen war vergeblich. Der 34-Jährige soll auch dann noch zugestochen haben, als seine Ex-Partnerin schon schwer verletzt am Boden lag. Die Ärzte hatten später 18 Stichverletzungen gezählt – in Brust und Bauch. Es gab keine Überlebenschance.
Streit umd Sorgereccht
Hintergrund der tödlichen Bluttat war offenbar ein Trennungsstreit. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte nicht akzeptieren wollte, dass ihm möglicherweise das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entzogen wird.
Die Anklage lautet auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Das heißt aus Gründen, die nach allgemeiner sittlich-moralischer Wertung auf unterster Stufe stehen. Die Duisburger Richter denken aber auch über Heimtücke nach. Danach hätte die 31-Jährige möglicherweise nicht mit einem Angriff gerechnet. Über diese neue Variante will der Verteidiger nun mit seinem Mandanten sprechen.
Frau nach Deutschland gefolgt
Der Angeklagte hatte zuletzt keinen festen Wohnsitz mehr. Er kommt aus Serbien und hatte in Deutschland keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Seine frühere Partnerin will er schon im Jugendalter kennen- und lieben gelernt haben. Als sie mit den Kindern nach Deutschland zog, folgte er ihr.
Mit einem Urteil ist nun voraussichtlich erst Mitte April zu rechnen. Die Richter wollten die Chance nicht verstreichen lassen, dem Angeklagten noch einmal eine letzte Möglichkeit zu geben, sich zum Ablauf der Tat und zu den Hintergründen zu äußern.
Nachbarschaftsstreit gipfelt in eiskalter Wasserdusche: Anwalt (83) immer noch fassungslos
Sprengstoff und Geheimverstecke: Mutmaßliche Drogendealer vor Gericht
Recklinghäuser Corona-Impfskandal: So wollen Unterstützer den Arzt (67) freibekommen