Ausgangssperre im Kreis Unna gilt weiter – obwohl sie rechtswidrig ist

© Alexander Heine

Ausgangssperre im Kreis Unna gilt weiter – obwohl sie rechtswidrig ist

rnFragen und Antworten

Unmut und Verunsicherung sind groß: Ein Gericht hat die Ausgangssperre im Kreis Unna für rechtswidrig erklärt. Trotzdem gilt sie unverändert weiter. Bis eine neue Regelung kommt. Ein Überblick.

von Kevin Kohues

Kreis Unna

, 22.04.2021, 17:20 Uhr / Lesedauer: 3 min

Viele Leser meldeten sich am Donnerstag in der Redaktion, hatten Fragen nach unserer Berichterstattung zur Ausgangssperre im Kreis Unna, die am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt worden war. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

? Gilt weiterhin eine Ausgangssperre im Kreis Unna?

Ja. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte am Donnerstag auf Anfrage unserer Redaktion klar, dass die Befreiung von dieser Maßnahme nur für diejenigen Bürger gilt, die mit Eilanträgen dagegen vorgegangen sind. Für alle anderen Bürger gilt weiterhin eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung geregelt. Die Berufsausübung gilt beispielsweise als triftiger Grund, in dieser Zeit außerhalb des Hauses oder der Wohnung unterwegs zu sein.

? Sind bei Gericht inzwischen noch weitere Eilanträge gegen die Ausgangssperre neben den drei bekannten von Bürgern aus Lünen, Bergkamen und Holzwickede eingegangen?

Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, bestätigt ein weiteres Eilverfahren, das von einer Familie aus Kamen angestrengt worden sei. Es sei davon auszugehen, dass es genauso entschieden werde. Thewes betonte aber auch, dass sich das Thema schon sehr bald erledigt haben könnte, nämlich mit Inkrafttreten der bundesweiten Corona-Notbremse, die eine einheitliche Regelung zu Ausgangsbeschränkungen enthält.

? Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts erschien nicht jedem sofort nachvollziehbar. Was sagt das Gericht dazu?

Dem Gericht war es wichtig zu betonen, dass es im öffentlichen Raum schon lange Kontaktbeschränkungen gibt, das Ziel von schärferen Maßnahmen also sein müsse, die Kontakte im Privaten stärker einzuschränken. Hierfür gilt die Ausgangssperre umgangssprachlich gesagt als „dicke Keule“. Führt sie doch bei konsequenter Umsetzung dazu, dass die Menschen ihre Wohnungen gar nicht mehr verlassen dürfen, um das Ziel zu erreichen, sich nicht mehr woanders mit anderen Menschen zu treffen. Das Gericht habe dem Kreis Unna nun sinngemäß gesagt, so Thewes: „Bevor du zu dieser dicken Keule greifst, versuche es doch erstmal mit einer milderen Maßnahme wie einem Kontaktverbot in privaten Räumen. Erst wenn sich herausstellt, dass dies die Corona-Ausbreitung nicht eindämmt, dann darfst du zu schärferen Maßnahmen greifen.“

? Legt der Kreis Unna nun Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein?

„Wir bereiten eine Beschwerde vor“, sagte dazu am Donnerstag Kreis-Sprecher Volker Meier nach einer Sitzung des Krisenstabes. Er betonte zugleich: „Wir gehen unabhängig von einem Einspruchsverfahren davon aus, dass die noch gültige Allgemeinverfügung absehbar durch die zu erwartende Bundesgesetzgebung abgelöst wird.“

? Finden trotz der strittigen Rechtslage weiterhin Kontrollen der Ausgangssperre durch Ordnungskräfte statt oder werden diese ausgesetzt?

Dazu sagt Volker Meier: „Ja, die Allgemeinverfügung gilt weiter.“ Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden könnten damit also bei Verstößen auch Bußgelder verhängen, wobei unklar scheint, ob Bürger diese im Zweifelsfall wirklich bezahlen müssten. Sie könnten sich theoretisch auf die durch das Verwaltungsgericht festgestellte Rechtswidrigkeit berufen und entsprechend dagegen vorgehen.

? Wie geht es nun weiter: Wann kommt die bundesweite Corona-Notbremse und was ändert sich damit?

Das neue Infektionsschutzgesetz, das die Grundlage für bundesweit einheitliche Regeln bildet, passierte nach dem Bundestag am Donnerstag auch die Länderkammer, den Bundesrat, und wurde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Damit kann es kurzfristig in Kraft treten, frühestens am Samstag (24. April) und wohl spätestens am Montag (26. April). Im Kreis Unna würden dann wie in allen Region mit einer Inzidenz über 100 Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr gelten, nicht wie bisher ab 21 Uhr. Alleine Spazierengehen und Joggen wären allerdings bis Mitternacht erlaubt. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden müssen ab einer Inzidenz von 150 auf „Click&Collect“ umstellen, „Click&Meet“ mit negativem Schnelltest ist dann nicht mehr möglich.

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Neu hinzu kam am Donnerstag, dass nicht nur Schulen, sondern auch Kitas ab einer Inzidenz von 165 geschlossen werden. Das bedeutet für Eltern im Kreis Unna wahrscheinlich, dass sie Kita-Kinder ab Montag (26. April) wieder zuhause betreuen müssen. Am Donnerstag betrug die Inzidenz im Kreis 230,4.