AfD-Parteitag: Beatrix von Storch darf nicht mitstimmen
AfD
Die Berliner Delegierten dürfen nicht am AfD-Parteitag im sächsischen Riesa teilnehmen. Das Bundesschiedsgericht hat schwere Vorwürfe gegen Beatrix von Storch erhoben.
Die 25 Berliner Delegierten der AfD dürfen höchstwahrscheinlich nicht am Bundesparteitag im sächsischen Riesa teilnehmen. Deren Wahl auf einem Landesparteitag am 13. Juni 2021 war unwirksam, urteilt das Bundesschiedsgericht der AfD. Das Urteil liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Das Gericht bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil des Landesschiedsgerichts Berlin.
Schwere Vorwürfe werden vor allem gegen AfD-Bundesvize Beatrix von Storch erhoben. Diese habe darauf gedrängt, drei Kandidaten der bereits geschlossenen Kandidatenliste hinzuzufügen. Eine unterlegene Kandidatin hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und bekam nun Recht.
AfD Berlin steht ohne Delegierte da
Berlin steht nun ohne Delegierte für den Parteitag da. Auch die Delegierten des vorigen Parteitags dürfen nicht teilnehmen, da ihre Amtszeit mit der – ungültigen – Wahl neuer Delegierter ende, urteilt das Bundesschiedsgericht.
Beatrix von Storch will in Riesa höchstwahrscheinlich wieder in den Bundesvorstand gewählt werden. Dieses Recht wird ihr mit dem Urteil nicht genommen, es bedeutet dennoch einen schweren Rückschlag für die Ambitionen der 51-jährigen Politikerin. Ob und wie sie gegen das Urteil vorgehen will, war am Mittwoch noch unklar.
Den Berliner AfD-Vertretern bliebe jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Eilklage beim Landgericht Berlin gegen den Beschluss des Parteigerichts anzustrengen. Der Parteitag beginnt aber bereits am Freitagvormittag.
RND
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