Achtjährige aus NRW scheitert vor Gericht - Grundschülerin muss im Unterricht Maske tragen
Coronavirus
Eine Achtjährige aus NRW ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Sie muss im Unterricht nach wie vor eine medizinische Maske tragen. Ein Attest reichte dem Gericht nicht aus.

Eine Achtjährige ist vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gescheitert. Sie muss im Unterricht nach wie vor Maske tragen. © picture alliance/Archivbild
Eine Grundschülerin darf nur mit medizinischer Maske am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag einer Achtjährigen, die von der Maskenpflicht befreit werden wollte, nach Angaben vom Freitag abgelehnt.
Die Schülerin hatte ein ärztliches Attest vom August 2020 vorgelegt. Doch dieses genüge nicht den Anforderungen, urteilte die Kammer. Es sei nicht mehr aktuell und enthalte auch keine Ausführungen zu möglichen gesundheitlichen Folgen beim Tragen einer Maske.
Deshalb müsse die Antragstellerin die in der Corona-Betreuungsverordnung des Landes vorgeschriebene Maskenpflicht im Schulgebäude beachten.
Gegen den Beschluss kann das Mädchen aus NRW Beschwere einlegen
Vor dem Hintergrund der aktuell in NRW deutlich gestiegenen Infektionszahlen sei davon auszugehen, dass die in Schulen geltende Maskenpflicht weiterhin nicht offensichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
dpa