Account-Sharing bei Netflix und Co. – was ist erlaubt, was nicht?
Streaming
Account-Sharing, also das Teilen eines Nutzerkontos mit mehreren Personen, ist weit verbreitet. Was Nutzer über die Bedingungen und Grenzen des Passwort-Teilens bei Netflix wissen sollten.

Mehrere Personen können sich einen Netflix-Account teilen - doch ganz legal ist das nicht. © picture alliance/dpa
So gut wie jeder tut es, doch kaum einer macht sich Gedanken über die Konsequenzen: Das Teilen des Netflix-Abos mit Bekannten, Freunden und Familienmitgliedern, die nicht in demselben Haushalt wohnen. Dass dem Streaminganbieter dabei monatlich mehr als hundert Millionen Dollar verloren gehen, kümmert die wenigsten.
Aber nicht nur Netflix, auch anderen Anbietern von Streamingangeboten wie Spotify oder Amazon Prime ist das Account-Sharing ein Dorn im Auge. Einige Unternehmen versuchen dagegen vorzugehen, bislang jedoch ohne Erfolg. Aus Gründen des Datenschutzes und des hohen technischen Aufwands gestaltet sich die Unterbindung als schwierig.
Das Teilen geht also vorerst munter weiter. Aber wie sicher ist das Account-Sharing eigentlich? Riskiert man die Sperrung seines Accounts oder gar rechtliche Konsequenzen? Und wie könnte eine technisch und rechtlich einwandfreie Lösung aussehen?
Netflix droht Stagnation der Nutzerzahlen
Zunächst der Blick auf den Branchenriesen aus Los Gatos. Netflix startete einst als Onlinevideothek und sattelte 2007 auf das wachsende Video-on-Demand-Geschäft um. Nach Unternehmensangaben nutzen inzwischen mehr als 160 Millionen Menschen auf der ganzen Welt Netflix zum Streamen von Filmen, Serien und Dokumentationen. Doch es könnten nochmal deutlich mehr sein, denn die Zahl spiegelt lediglich die Anzahl an Abonnenten wieder.
Zwar rechnet Netflix mit einer Erhöhung der Abonnentenzahl um 7,6 Millionen für das vierte Quartal 2019, trotzdem bereitet dem kalifornischen Unternehmen die unsachgemäße Mehrfachnutzung von Accounts Bauchschmerzen. Neben dem finanziellen Verlust sorgt sich Netflix auch um stagnierende Nutzerzahlen. Dabei ist das Teilen des Accounts nicht per se illegal.
Account-Sharing bei Netflix: Was steht in den AGB?
Prinzipiell erlaubt Netflix das Teilen des Accounts mit beliebig vielen Personen. Je nach Abostufe können Netflix-Inhalte auf ein, zwei oder vier Geräten gleichzeitig angeschaut werden – vorausgesetzt, der Dienst wird nicht kommerziell genutzt und die Personen leben in einem Haushalt. Und genau hier liegt der Hund aus Sicht von Netflix begraben. Denn wie soll das überprüft werden?
Relativ einfach ist es zu ermitteln, ob sich mehr Geräte als im Abo erlaubt gleichzeitig über dasselbe Konto einloggen. Technisch schwieriger wird es für Netflix jedoch, wenn es darum geht, zu kontrollieren, von wem die Zugriffe erfolgen. So lässt sich beispielsweise nicht zweifelsfrei ermitteln, ob ein Login von einem zum Haushalt gehörenden Mitglied erfolgt oder nicht.
Wie geht Netflix gegen Account-Sharing vor?
Abgesehen davon stellen sich Netflix auch rechtliche Hürden in den Weg. Zwar kündigte Netflix an, „eine verbraucherfreundliche Lösung“ für das Problem des Accountteilens mit Unberechtigten finden zu wollen. Möglich könnte zum Beispiel der Einsatz eines Tools sein, das mit künstlicher Intelligenz arbeitet und anhand nutzerspezifischer Verhaltensmuster Aussagen darüber treffen soll, ob Kunden ihre Accounts widerrechtlich nutzen. Wie zuverlässig eine solche Technik ist, bleibt abzuwarten. Weitaus schwieriger dürfte es jedoch sein, das Tool mit dem Datenschutz in Einklang zu bringen.
Wer seinen Netflix-Account mit Personen teilt, die nicht in demselben Haushalt wohnen, verstößt gegen den Nutzungsvertrag, den zahlende Kunden bei Abschluss eines Abos eingehen. Rein rechtlich könnte Netflix solche Kunden also von der Nutzung ausschließen und Schadenersatz fordern. Realistisch ist das aber nicht. Bislang sind in Deutschland keine Fälle bekannt, in denen Netflix rechtliche Schritte gegen Nutzer wegen Account-Sharing eingeleitet hat.
Laut Meinung vieler Rechtsexperten dürfte das auch gar nicht im Interesse des Unternehmens sein. Schlimmer als der unmittelbare finanzielle Verlust wäre ein Imageschaden für das Unternehmen. So wundert es nicht, dass Netflix die Nutzungsbedingungen an vielen Stellen schwammig bis widersprüchlich formuliert hat. Vor allem, dass von Geräten die Rede ist, wenn eigentlich Personen gemeint sein müssten, fällt auf und könnte darauf hindeuten, dass Netflix ganz bewusst das Teilen von Accounts in Kauf nimmt.
Selbstverständlich ist das nicht als Einladung zum Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Netflix zu verstehen. Wer also auf der sicheren Seite stehen möchte, gerade auch im Hinblick auf mögliche zukünftige technische Lösungen, sollte seinen Netflix-Account nur mit tatsächlich im Haushalt lebenden Personen teilen.
RND/pf
Der Artikel "Account-Sharing bei Netflix und Co. – was ist erlaubt, was nicht?" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.