Account-Sharing bei Netflix und Co. - Was ist erlaubt, was nicht?
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Account-Sharing, das Teilen eines Nutzerkontos mit mehreren Personen, ist weit verbreitet. Streaminganbietern ist die Praxis, sofern sie gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, ein Dorn im Auge.

Praktisch, aber mit Schattenseite für Netflix, Spotify und Co: Durch übertriebenes Account-Sharing gehen Netflix, Spotify und anderen Anbietern wertvolle Abonnenten verloren. © picture alliance/dpa
So gut wie jeder tut es, doch kaum einer macht sich Gedanken über die Konsequenzen: Das Teilen des Netflix-Abos mit Bekannten, Freunden und Familienmitgliedern, die nicht in demselben Haushalt wohnen. Dass dem Streaminganbieter dabei monatlich mehr als hundert Millionen Dollar verloren gehen, kümmert die wenigsten.
Aber nicht nur Netflix, auch anderen Anbietern von Streamingangeboten wie Spotify oder Amazon Prime ist das Account-Sharing ein Dorn im Auge. Einige Unternehmen versuchen dagegen vorzugehen, bislang jedoch ohne Erfolg. Aus Gründen des Datenschutzes und des hohen technischen Aufwands gestaltet sich die Unterbindung als schwierig.
Das Teilen geht also vorerst munter weiter. Aber wie sicher ist das Account-Sharing eigentlich? Riskiert man die Sperrung seines Accounts oder gar rechtliche Konsequenzen? Und wie könnte eine technisch und rechtlich einwandfreie Lösung aussehen?
Netflix droht Stagnation der Nutzerzahlen
Zunächst der Blick auf den Branchenriesen aus Los Gatos. Netflix startete einst als Onlinevideothek und sattelte 2007 auf das wachsende Video-on-Demand-Geschäft um. Nach Unternehmensangaben nutzen inzwischen mehr als 160 Millionen Menschen auf der ganzen Welt Netflix zum Streamen von Filmen, Serien und Dokumentationen. Doch es könnten nochmal deutlich mehr sein, denn die Zahl spiegelt lediglich die Anzahl an Abonnenten wieder.
Zwar rechnet Netflix mit einer Erhöhung der Abonnentenzahl um 7,6 Millionen für das vierte Quartal 2019, trotzdem bereitet dem kalifornischen Unternehmen die unsachgemäße Mehrfachnutzung von Accounts Bauchschmerzen. Neben dem finanziellen Verlust sorgt sich Netflix auch um stagnierende Nutzerzahlen. Dabei ist das Teilen des Accounts nicht per se illegal.
Account-Sharing bei Netflix: Was steht in den AGB?
Prinzipiell erlaubt Netflix das Teilen des Accounts mit beliebig vielen Personen. Je nach Abostufe können Netflix-Inhalte auf ein, zwei oder vier Geräten gleichzeitig angeschaut werden – vorausgesetzt, der Dienst wird nicht kommerziell genutzt und die Personen leben in einem Haushalt. Und genau hier liegt der Hund aus Sicht von Netflix begraben. Denn wie soll das überprüft werden?
Relativ einfach ist es zu ermitteln, ob sich mehr Geräte als im Abo erlaubt gleichzeitig über dasselbe Konto einloggen. Technisch schwieriger wird es für Netflix jedoch, wenn es darum geht, zu kontrollieren, von wem die Zugriffe erfolgen. So lässt sich beispielsweise nicht zweifelsfrei ermitteln, ob ein Login von einem zum Haushalt gehörenden Mitglied erfolgt oder nicht.
Wie geht Netflix gegen Account-Sharing vor?
Abgesehen davon stellen sich Netflix auch rechtliche Hürden in den Weg. Zwar kündigte Netflix an, „eine verbraucherfreundliche Lösung“ für das Problem des Accountteilens mit Unberechtigten finden zu wollen. Möglich könnte zum Beispiel der Einsatz eines Tools sein, das mit künstlicher Intelligenz arbeitet und anhand nutzerspezifischer Verhaltensmuster Aussagen darüber treffen soll, ob Kunden ihre Accounts widerrechtlich nutzen. Wie zuverlässig eine solche Technik ist, bleibt abzuwarten. Weitaus schwieriger dürfte es jedoch sein, das Tool mit dem Datenschutz in Einklang zu bringen.
Wer seinen Netflix-Account mit Personen teilt, die nicht in demselben Haushalt wohnen, verstößt gegen den Nutzungsvertrag, den zahlende Kunden bei Abschluss eines Abos eingehen. Rein rechtlich könnte Netflix solche Kunden also von der Nutzung ausschließen und Schadenersatz fordern. Realistisch ist das aber nicht. Bislang sind in Deutschland keine Fälle bekannt, in denen Netflix rechtliche Schritte gegen Nutzer wegen Account-Sharing eingeleitet hat.
Laut Meinung vieler Rechtsexperten dürfte das auch gar nicht im Interesse des Unternehmens sein. Schlimmer als der unmittelbare finanzielle Verlust wäre ein Imageschaden für das Unternehmen. So wundert es nicht, dass Netflix die Nutzungsbedingungen an vielen Stellen schwammig bis widersprüchlich formuliert hat. Vor allem, dass von Geräten die Rede ist, wenn eigentlich Personen gemeint sein müssten, fällt auf und könnte darauf hindeuten, dass Netflix ganz bewusst das Teilen von Accounts in Kauf nimmt.
Selbstverständlich ist das nicht als Einladung zum Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Netflix zu verstehen. Wer also auf der sicheren Seite stehen möchte, gerade auch im Hinblick auf mögliche zukünftige technische Lösungen, sollte seinen Netflix-Account nur mit tatsächlich im Haushalt lebenden Personen teilen.
Account-Sharing bei anderen Anbietern
Und wie sieht es bei anderen Anbietern aus? Auch bei Spotify, Amazon Prime, auf der Spieleplattform Steam oder für Nutzer der Playstation 4 ist die Praxis des Accountteilens weit verbreitet. Wie gehen die unterschiedlichen Plattformen damit um? Eine Übersicht:
Account-Sharing bei Spotify
Der schwedische Musikstreamingdienst geht am offensivsten gegen Account-Sharing vor. Ähnlich wie Netflix bietet Spotify seinen Kunden ein Premiumabo an, über das mehrere Personen das Streamingangebot nutzen können. Auch hier gilt jedoch die Einschränkung des gemeinsamen Haushalts. Hierfür gleicht Spotify die Postleitzahlen der Nutzer untereinander ab und fordert eine Adressverifizierung. Gibt es eine Abweichung von der Hauptadresse oder kommt man der Aufforderung nicht nach, droht eine Zurückstufung auf die Basismitgliedschaft mitsamt des Verlustes sämtlicher Premiumvorteile wie der werbefreien Wiedergabe von Titeln oder der Offlinenutzung.
Account-Sharing bei Amazon Prime
Prime-Abonnenten bietet Amazon ein vielfältiges Angebot. Neben Versandvorteilen gehören dazu auch die Streamingangebote Prime Video und Prime Music. Bis zu vier Personen dürfen einem bestehenden Prime-Account beitreten. Allerdings können nur die Versandvorteile sowie einige digitale Vorzüge gemeinsam genutzt werden. Das parallele Streamen von Videos ist auf bis zu zwei Geräten gleichzeitig möglich, dabei darf es sich aber nicht um dasselbe Video handeln. Bei Prime Music kann immer nur über ein Gerät Musik abgespielt werden. Zudem gilt auch hier, dass die Mitglieder aus demselben Haushalt stammen müssen.
Account-Sharing bei Steam
Auch diverse Video- und Computerspieleplattformen ermöglichen das Teilen von Accounts. Bei Steam gibt es zum Beispiel die Funktion „Steam Family Sharing“, bei der die Spielebibliothek für bis zu fünf Accounts auf bis zu zehn Geräten freigegeben werden kann. Geteilte Spiele können jedoch immer nur von einem Nutzer zur selben Zeit gespielt werden. Steam behält sich das Recht vor, die Privilegien der Familienbibliothek zu widerrufen, sollte ein Missbrauch der Nutzungsbedingungen festgestellt werden.
Share Play auf PS4
Sony hat die Sharing-Funktion mit Markteinführung der Playstation 4 erheblich eingeschränkt. Bei der PS3 war es noch möglich, digitale Downloadinhalte auf bis zu fünf Konsolen zu spielen. Das führte jedoch zu erheblichem Sharing-Missbrauch und einer Verschärfung der Lizenzbedingungen. Als Reaktion hat Sony eine eingeschränkte „Share Play“-Funktion eingeführt. Dadurch können zwei Nutzer gekaufte Inhalte miteinander teilen, sofern die Spiele in den Ländern der beiden Nutzer erhältlich sind. Für Multiplayerspiele müssen beide Nutzer PS-Plus-Mitglied sein.
Der Artikel "Account-Sharing bei Netflix und Co. - Was ist erlaubt, was nicht?" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.