
© Beate Rottgardt (A)
Zu teure Gebühren fürs Basiskonto: Gericht beschließt Erstattung
Verbrauchertipp
Möglichst jeder sollte ein Girokonto bekommen - das war das Ziel, als das sogenannte Basiskonto eingeführt wurde. Jetzt gibt es dazu ein interessantes Urteil, das die Gebühren betrifft.
Die gute Nachricht für Verbraucher, die ein Basiskonto haben, gilt erst einmal für diejenigen, die dieses Konto bei der Deutschen Bank führen. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs können sich Basiskonto-Inhaber Gebühren erstatten lassen.
Mehr dazu erklärt Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung, in Fragen und Antworten.
? Was ist eigentlich ein Basiskonto?
Jedes Kreditinstitut, das Girokonten anbietet, muss seit dem Jahr 2016 auch ein Basiskonto anbieten. Dieses so genannte „Girokonto für alle“ soll allen Verbrauchern ermöglichen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Vor der Einführung des Basiskontos hatten immer wieder Kreditinstitute vermeintlich problematischen Kundengruppen ein Konto verweigert. Betroffen waren davon etwa Geflüchtete, Wohnungslose oder Menschen mit Kontopfändung.
? Was ist das Problem bei den Kosten für ein Basiskonto?
Der Gesetzgeber hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht klar genug geregelt, wie viel ein Basiskonto kosten darf. Im Gesetz ist nur von „angemessen“ die Rede. Das führt häufig zu überteuerten Basiskonten, die sich die oftmals einkommensschwachen Kunden kaum leisten können.
? Was besagt nun das Urteil des Bundesgerichtshofes?
Kunden, die ein Basiskonto bei der Deutschen Bank haben, können die bis Ende Juni 2020 gezahlten Kontogebühren nun in vollem Umfang zurückfordern. Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW.
? Was haben die Richter am Bundesgerichtshof bemängelt?
Grundlage für die Erstattung ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen AZ. XI ZR 119/19, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hat. Demnach war das Basiskonto der Deutschen Bank überteuert. Die Bank hatte für ihr Basiskonto 8,99 Euro im Monat verlangt plus weitere Entgelte für beleghafte Buchungen. Ein vergleichbares Standardkonto der Deutschen Bank kostete zu diesem Zeitpunkt dagegen nur 4,99 Euro. Der BGH hat das Basiskonto-Entgelt der Bank für unzulässig erklärt. Die Deutsche Bank hat entsprechend zum 1. Juli 2020 ihre Preise angepasst.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil verkündet, dass die Gebühren zu hoch waren. © picture alliance/dpa
? Was bedeutet das für die betroffenen Kunden?
Die bis Ende Juni 2020 gezahlten Entgelte für das überteuerte Basiskonto können die Deutsche-Bank-Kunden jetzt komplett zurückfordern, so eine Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Da die Entgeltklausel für das Basiskonto unwirksam war, müssen die Kunden für den Zeitraum bis Ende Juni 2020 überhaupt keine Kontogebühren mehr zahlen.
? Wie sollte man vorgehen, wenn man die Gebühren zurück haben möchte?
Die Verbraucherzentrale NRW bietet hierzu einen Musterbrief an. Denn automatisch wird die Bank offenbar kein Geld erstatten. Laut Verbraucherzentrale erklärte die Deutsche Bank bereits öffentlich, sie werde „im Fall von berechtigten Ansprüchen Erstattungen an die betroffenen Kunden leisten.“ Betroffene Besitzer von Basiskonten bei der Deutschen Bank müssen also ihren Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren aktiv geltend machen, rät Jutta Gülzow. Dazu können sie einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen, den man im Internet findet unter verbraucherzentrale.nrw/MB_Basiskonto _Deutsche_Bank,pdf
? Was sollte man tun, wenn die Bank die Erstattung ablehnt?
Wenn die Deutsche Bank die Erstattung der Gebühren dennoch ganz oder teilweise ablehnt, können sich Betroffene bei der Verbraucherberatung Lünen beraten lassen. Das ist derzeit aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen telefonisch, Tel. (02306) 30138 - 01, per E-Mail: luenen@verbraucherzentrale.nrw und Fax: (02306) 30138 - 08, möglich. Wenn ein persönliches Gespräch nötig ist, wird ein Termin vereinbart.
? Was ist mit Kunden anderer Kreditinstitute, die auch ein Basiskonto haben?
Auch Kunden anderer Banken mit teuren Basiskonto-Entgelten können diese bei der Verbraucherberatung auf mögliche Erstattungsansprüche prüfen lassen.
Beate Rottgardt, 1963 in Frankfurt am Main geboren, ist seit 1972 Lünerin. Nach dem Volontariat wurde sie 1987 Redakteurin in Lünen. Schule, Senioren, Kultur sind die Themen, die ihr am Herzen liegen. Genauso wie Begegnungen mit Menschen.
