Beim Blick in die Zertifikate in der Redaktion zeigt sich, Kollege Max Konrad hat das Vornamenproblem. Hier sind sogar das Zertifikat der Zweitimpfung, das seinen zweiten Vornamen enthält, und das neue Zertifikat nicht auf den gleichen Namen ausgestellt; es fehlt nämlich der zweite Vorname.

© Mirjam Konrad

Wer mehr als einen Vornamen hat, muss beim Impfen richtig aufpassen

rnImpfnachweise

Menschen, die mehr als einen Vornamen haben, müssen beim Impfen und den Zertifikaten, die danach ausgestellt werden, genau hinsehen, sonst kann es Probleme geben.

Unna

, 13.01.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Personalausweis, Reisepass und Impfnachweise: Das sind die Dokumente, die sich Personen mit mehr als einem Vornamen genau ansehen sollten. Auf all diesen muss nämlich exakt derselbe Name stehen, also mit allen Vornamen. Steht auf dem Impfnachweis, egal ob digital oder in Papierform zum Beispiel Kai Müller, im Personalausweis und Reisepass aber Kai Uwe Müller, kann das zu Problemen führen. Denn streng genommen ist das Impfzertifikat dann ungültig.

Apothekerkammer klärt über das Vornamenproblem auf

Wie dieses Problem entstehen kann, darüber klärt uns die Apothekerkammer Westfalen-Lippe auf. „Wenn sich Patienten zum Beispiel bei ihrem Hausarzt impfen lassen, wird zum Datenabgleich dort in erster Linie die Gesundheitskarte genutzt. Das Problem dabei ist, dass dort oftmals nur der Rufname angegeben ist“, erklärt Michael Schmitz. Der Sprecher der Apothekerkammer kann von einer Vielzahl von Fällen berichten, in denen genau das bereits zum Problem geworden ist.

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Wenn sich geimpfte oder geboosterte Personen dann an anderer Stelle mit offiziellem Dokument ausweisen müssen, kann es dazu führen, dass ihr Impfstatus nicht anerkannt wird. Schmitz: „Wir raten daher dringend vor einer Auslandsreise zu checken, ob der Name auf dem Zertifikat derselbe ist, wie im Ausweisdokument.“

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Die Apotheker im Kammerbezirk habe man schon darauf hingewiesen, ganz genau darauf zu achten, was bei Personen mit mehreren Vornamen in den Dokumenten steht. Das solle beileibe kein Vorwurf an die impfenden Hausärzte oder deren Sprechstundenhilfen sein, nur könne man eben mit genauerem Hinsehen das Problem von vornherein vermeiden. Denn da viele Hausärzte selber keine digitalen Impfnachweise, also die scanbaren QR-Codes, ausstellen können, müssen beim Hausarzt Geimpften meist in die Apotheke gehen, um sich dort ihren Code abzuholen.

Auf allen Impfnachweisen muss der vollständige Name stehen

„Wenn jetzt auffällt, dass da schon bei der ersten und zweiten Impfung der falsche, weil nicht vollständige Name steht, müssen auch diese Zertifikate neu ausgestellt werden. Das ist zwar für die Patienten kostenlos, doch die Gebühren von jeweils sechs Euro müssen dann alle Steuerzahler gemeinsam leisten“, so Schmitz. Kein Drama, aber vermeidbar, wenn man genau hinsieht.

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Die Apothekerkammer rät ohnehin dazu, dafür zu sorgen, dass auch auf der Gesundheitskarte der vollständige Name steht. Dann können solche Probleme überhaupt nicht erst auftreten. Im schlimmsten Falle steht man dann vor dem Antritt einer Urlaubsreise am Flughafen und darf nicht reisen, weil die Dokumente nicht in Ordnung sind.