Weiter Unklarheit um Paternoster im Lüner Rathaus
Eine Fahrt im Video
Der Paternoster im Lüner Rathaus zieht weiter seine Runden - weiterhin aber nur für Mitarbeiter der Stadt und andere "eingewiesene Personen". Dabei sind öffentliche Paternoster per Gesetz durchaus erlaubt, Lünen arbeitet an der Umsetzung. Doch wir durften bereits eine Runde mit der Videokamera drehen.

Der Paternoster im Lüner Rathaus bleibt vorerst weiter für die Öffentlichkeit gesperrt.
„Aufgrund der Reaktionen und der Berichterstattung über das Thema stehen wir derzeit in Kontakt mit einer Wartungsfirma“, sagte Andreas Zaremba, Geschäftsführer des Bauvereins Lünen, der einer der beiden Eigentümer des Rathauses ist.
„Wir fragen nun noch mal nach, welche Leistungen erbracht werden müssen, damit der Aufzug der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden kann und die entsprechenden Auflagen erfüllt sind.“
Letztlich, so heißt es seitens des Bauvereins und der Stadt, entscheide das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, das zur Bezirksregierung Arnsberg gehört, ob und unter welchen Bedingungen der Aufzug wieder für alle freigegeben werden kann.
Bisher hatten die Stadt als Mieter, die Eigentümer des Rathauses Bauverein Lünen und die WBG Lünen, aber auch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und die Bezirksregierung Arnsberg daran festgehalten, „nicht eingewiesene Personen“ von der Nutzung des Paternosters auszuschließen, so Andreas Zaremba. Der Grund: die Unfallgefahr, besonders für Menschen mit Behinderung und Kinder, sei zu groß.
So zitiert Frank Knoll, persönlicher Referent des Bürgermeisters, das Staatliche Amt für Arbeitsschutz. Das habe der Stadt im Zuge der Sanierungsarbeiten in den Jahren 2002 und 2003 eben solche Auflagen erteilt. „Die Öffnung für die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen“, so Knoll weiter, solange die entsprechenden Auflagen nicht erfüllt seien. „Dafür wären (...) Nachbesserungen bzw. Nachrüstungen im organisatorischen bzw. technischen Bereich notwendig“, so Knoll.
Wer ist zuständig?
Seitens der Stadt und des Bauvereins liegt die Zuständigkeit für eine Freigabe beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz. Die Bezirksregierung wiederum erklärt, der Betreiber, der Bauverein und die WBG Lünen also, müsse selbst entscheiden, wer den Aufzug nutzen darf.
An die Bezirksregierung hatte sich der Lüner Rainer Dzuba in Sachen Paternoster gewandt. In einem Schreiben wurde ihm mitgeteilt: „Die Verantwortung für die sichere Benutzung des Paternosters durch andere Personen als durch unterwiesene Beschäftigte liegt somit allein beim Betreiber der Anlage selbst.“
Für Rainer Dzuba ist die Zuständigkeit klar: „Die Stadt allein ist also gefordert, die Kriterien für eine Öffnung im Jubiläumsjahr für alle zu schaffen.“ Weiter merkt er an, dass der Paternoster auf den Zwischenetagen schon jetzt auch von Privatpersonen genutzt werden kann, weil dieser dort nicht durch Sperren wie im Erdgeschoss gesichert ist.
„Falls sie sich (die Stadt, Anm. d. Red.) dazu nicht in der Lage sieht, muss sie dringend wegen ‚Gefahr in Verzug‘ und zur Vermeidung von Schadensersatzklagen die Zwischenebenen des Rathauses gegen unbefugtes Nutzen des Paternosters sichern“, so Dzuba.
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