Wenn der Weihnachtsbaum in Flammen aufgeht oder der Adventskranz brennt, ist die Aufregung groß. Dann sollte man wissen, wer für den Schaden aufkommt.

Lünen

, 25.12.2019, 10:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Alle Jahre wieder wird die Feuerwehr zu brennenden Tannenbäumen gerufen oder ist im Einsatz, wenn ein längst trockener Adventskranz in Flammen aufgeht. Ein paar Tage nach Weihnachten können dann Silvesterböller für gesundheitlichen oder Sachschaden sorgen. Dann sollte man wissen, welche Versicherung den Schaden reguliert, um nicht - neben aller Aufregung und allem Ärger - auch noch auf den Kosten sitzen zu bleiben. Was man bedenken soll, erklärt Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung, in Fragen und Antworten.

? Was passiert, wenn man keine Versicherung hat? Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst gerade stehen. Aber auch Versicherte, die solche Versicherungen abgeschlossen haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite.

? Trägt die Versicherung immer den gesamten Schaden? Nein. Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. „Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, so Jutta Gülzow. Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.

? Wann springt die Hausratversicherung ein? Setzen Kerzen trotz aller Sorgfalt und Vorsicht Weihnachtsbaum, Adventskranz oder -Gesteck in Brand und kommt es deshalb zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten oder Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Jutta Gülzow: „Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Auch ruinierte Geschenke gehören dazu.“ Allerdings zahlt die Versicherung zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.

? Welche Schäden zahlt die Wohngebäudeversicherung? Hier wird gezahlt, wenn das Haus in Flammen steht oder das Gebäude durch einen Brand beschädigt wird - natürlich auch nicht nur zur Weihnachtszeit.

? In welchen Fällen muss man seine private Haftpflichtversicherung einschalten? Wenn man als Gast einer Feier Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder auch im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist man für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert.

? Wer haftet, wenn Kinder für Schäden sorgen? Kinder unter sieben Jahren können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften die Eltern. Wenn sie beim Zündeln, Kerzen anzünden oder Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, sind sie durch die (Familien-)Haftpflichtversicherung abgesichert.

? Was passiert, wenn jemand durch Brand oder durch Böller verletzt wird? Wer sich beim Zünden von Silvesterraketen verletzt, dessen Krankenversicherung erstattet die notwendigen Behandlungskosten. Für bleibende Schäden komme, so Jutta Gülzow, nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

? Was passiert, wenn ein Auto beschädigt wird? Wenn sich der Übeltäter nicht ermitteln lässt, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Auto richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Dabei muss man beachten - verursachen glimmende Böller„nur“ Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn das Auto allerdings mutwillig ramponiert wurde, beispielsweise weil jemand Böller auf dem Dach des Fahrzeugs gezündet hat, ist die Vollkaskoversicherung diejenige, die den Schaden ersetzt. Sofern man eine besitzt. Jutta Gülzow: „Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen werden jedoch nur abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung gezahlt, so wie sie im Vertrag stehen.“

? Was sollten Geschädigte beachten? Auch wenn man in heller Aufregung wegen des Schadens ist - im Ernstfall sollte man in die Versicherungspolice schauen, ob der entstadene Schaden auch versichert ist. Man muss den Schaden nach den Feiertagen direkt dem Versicherer melden. Außerdem sollte man alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst könnte der Versicherer eine Zahlung ablehnen. Allerdings müssen natürlich Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass nicht noch ein Folgeschaden entsteht.

? Wo bekommt man Rat, wenn die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlen will? Bei Ärger mit Versicherungsschäden nicht nur an Weihnachten und Silvester gibt es in 26 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW eine rechtliche Schadensfallberatung. In Lünen leider nicht, aber hier kann man Termine beispielsweise in Dortmund vereinbaren. Die halbstündige Beratung kostet 45 Euro. Infos zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt es auch im Internet. Wenn es relativ einfache Fälle sind, kann man auch das Verbrauchertelefon nutzen. Das ist donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter Tel. (0900) 1 89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz erreichbar.

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Die Verbraucherberatung bietet Rat und Hilfe in der Beratungsstelle, Kirchstr. 12., Tel. (02306) 30 13 801, Mail: luenen@verbraucherzentrale.nrw, Öffnungszeiten: Montag 9 bis 13 Uhr, 13.30 bis 17 Uhr, Mittwoch: 9 bis 13 Uhr, 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 9 bis 13 Uhr, 13.30 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr.