Wahlbenachrichtigungen landen bald in fast 68.000 Lüner Briefkästen

Bürgermeisterwahl

Am 13. September können die Lüner ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgeben. Die Wahlbenachrichtigungen dafür landen in diesen Tagen in den Briefkästen. Damit kann auch die Briefwahl starten.

Lünen

17.08.2020, 14:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Wahlbenachrichtigungen landen bald in den Lüner Briefkästen. Damit können die Wahlberechtigten auch die Briefwahl starten.

Die Wahlbenachrichtigungen landen bald in den Lüner Briefkästen. Damit können die Wahlberechtigten auch die Briefwahl starten. © picture alliance / dpa

Bei 67.870 Wahlberechtigten in Lünen liegt in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigung für die Wahlen am 13. September im Briefkasten. Das teilt die Stadt Lünen mit. Die Benachrichtigung enthält unter anderem das Wahllokal, in dem der Empfänger wählen gehen kann. Außerdem kann mit der Wahlbenachrichtigung die Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Die Wahlbenachrichtigung enthält einen entsprechenden Antrag, der ausgefüllt und per Post abgeschickt werden kann. Briefwahlunterlagen können unter www.luenen.de/wahlschein auch online beantragt werden.

Briefwahlbüro ist ab Mittwoch geöffnet

Mit der Wahlbenachrichtigung und einem Personalausweis oder Reisepass können Lüner ab Mittwoch, 19. August, um 11.30 Uhr noch bis zum 11. September auch täglich im Lükaz (Kurt-Schumacher-Straße 40-42) wählen gehen: Dort betreibt die Stadt das Briefwahlbüro, in dem montags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr gewählt werden kann.

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Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, ist trotzdem wahlberechtigt, sofern er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer Zweifel hat, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sich beim Team Wahlen im Lüner Rathaus melden (Tel. 02306 104-1290 oder per E-Mail an wahlen@luenen.de).

Wahlen vom Landrat bis zum Regionalverband Ruhr

Am 13. September werden der Kreistag, der Landrat oder die Landrätin, der Rat der Stadt Lünen, der Bürgermeister, der Integrationsrat sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr gewählt. Wer neben den Kommunalwahlen und der Wahl zur RVR-Verbandsversammlung auch zur Wahl des Integrationsrats wahlberechtigt ist, bekommt zwei Wahlbenachrichtigungen.

Für den Fall, dass es bei den Landrats- und Bürgermeister-Wahlen zu einer Stichwahl kommt, werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Mit dem Briefwahlantrag für die Hauptwahl können gleichzeitig auch Unterlagen für die etwaigen Stichwahlen beantragt werden, teilt die Stadt mit.

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